Regione: Germania

Rechtspflege - Schaffung eines Sachverständigengesetzes zur Verbesserung der Begutachtung vor Gericht

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
149 Supporto 149 in Germania

La petizione è stata respinta

149 Supporto 149 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, ein eigenes Sachverständigengesetz zur Verbesserung der Begutachtung vor Gericht zu schaffen.

Motivazioni:

Häufig dient das Gutachten eines Sachverständigen als Grundlage für die richterliche Entscheidung.Leider bestellen Gerichte teilweise völlig ungeeignete Sachverständige und/oder folgen falschen Gutachten kritiklos. Dies bedeutet für die Betroffenen neben finanziellen Verlusten und zeitlichen Belastungen auch oft eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität durch psychische Belastung. Die vom falschen Gutachten benachteiligte Partei hat in der Regel keine Chance, sich mit Erfolg gegen völlig ungeeignete Sachverständige und/oder folgen falschen Gutachten wehren zu können. Dieser Zustand lässt sich nach Meinung des Petenten nur dadurch verbessern, dass ein eigenes Sachverständigengesetz (SVG) geschaffen wird, dass neben der Aufgabenstellung, Auswahl und Beauftragung von Sachverständigen auch verbindliche Regeln für Erstellung und Verwendung von Gutachten normiert. Das SVG sollte folgende Aspekte regeln:• Aufgabenstellung für den Sachverständigen• Auswahl des/der Sachverständigen• Beauftragung eines Sachverständigen• Prüfung der Unabhängigkeit und Eignung des Sachverständigen• Pflichten des Sachverständigen• Inhaltliche und formale Anforderungen an ein Gutachten• Berufung und Revision aufgrund ungeeigneter Sachverständige oder falschen Gutachten• Amtliche Sachverständigenliste• Zivilrechtliche Haftung des Sachverständigen• Strafrechtliche Verfolgung der FalschbegutachtungGutachter werden vom Richter bestellt. Niemand sonst kann dabei kontrollieren, ob sie qualifiziert sind, ob sie korrekt arbeiten. Wenn ein Gutachten zu falschen Ergebnissen kommt, kann das schnell zu einem Fehlurteil führen. Die Fernuniversität Hagen hat etwa sämtliche familienpsychologische Gutachten von 4 Amtsgerichten aus dem Bezirk Hamm untersucht: 50 Prozent (!), die Hälfte, waren mangelhaft. Die Studie belegt Fehler von Gutachtern. Doch es sind die Richter, die die Gutachter auswählen und oft ihr Urteil auf Basis eines Gutachtens fällen. Es gibt keine formale Prüfung oder Zulassung von Gutachtern an Gerichten. Allein der Richter entscheidet, wem er vertrauen will. Da Richter nur ans Gesetz gebunden sind, können alle Gerichte zu einem verantwortlichen Umgang mit Gutachten nur per Gesetz angehalten werden.

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Novità

  • Pet 4-18-07-3007-012681 Rechtspflege

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, ein Sachverständigengesetz zur Verbesserung der
    Begutachtung vor Gericht zu schaffen.

    In diesem Gesetz sollen Aufgabenstellung, Auswahl und Beauftragung von
    Sachverständigen, die Prüfung der Unabhängigkeit und Eignung von
    Sachverständigen, die Pflichten von Sachverständigen, inhaltliche und formale
    Anforderungen an das Gutachten, Rechtsmittel gegen ungeeignete Sachverständige
    oder falsche Gutachten, eine Sachverständigenliste sowie zivil- und strafrechtliche
    Folgen der Falschbeurkundung... avanti

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