Reģions: Vācija

Rechtspflegekosten - Anhebung des Fahrtkostensatzes für die Nutzung eines eigenen bzw. unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Personenkraftwagens

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, den im Justiz- und Vergütungsgesetz geregelten Fahrtkostenersatz für die Nutzung eines eigenen bzw. unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Personenkraftwagens zukünftig einheitlich für alle betroffenen Personen, wie z. B. Sachverständige, Zeugen, ehrenamtliche Richter, auf mindestens 0,60 Euro pro gefahrenen Kilometer anzuheben.

Pamatojums

Zu 1.Aufhebung der unterschiedlichen RegelungGem. § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) werden dem Zeugen oder dem Dritten (§ 23) zur Abgeltung der Betriebskosten sowie zur Abgeltung der Abnutzung des Kraftfahrzeugs 0,25 Euro erstattet.Hingegen werden Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, die von dem Gericht, der Staatsanwaltschaft, der Finanzbehörde in den Fällen, in denen diese das Ermittlungsverfahren selbstständig durchführt, der Verwaltungsbehörde im Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder dem Gerichtsvollzieher herangezogen werden, zur Abgeltung der Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie zur Abgeltung der Abnutzung des Kraftfahrzeugs 0,30 Euro erstattet.Begründet wird diese Unterschiedlichkeit u. a. damit, dass bei Zeugen eine überwiegend private Nutzung des Kraftfahrzeugs anzunehmen sei. Demgemäß könnten bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs im Gegensatz zu einem beruflich genutzten nicht alle Kosten in vollem Umfang auf die zu entschädigende Fahrstrecke umgelegt werden. Diese Begründung ist falsch. Tatsächlich entstehen bei der Nutzung eines Kraftfahrzeugs stets die gleichen Kosten (Treibstoff, Steuern, Abnutzung usw.), egal, ob das Fahrzeug von einem Zeugen oder von einem Sachverständigen oder gar von einem ehrenamtlichen Richter genutzt wird.Diese Ungleichbehandlung von Zeugen einerseits und Sachverständigen u. a. andererseits ist nicht hinzunehmen und muss abgeschafft werden. Zu 2.Anhebung des Fahrtkostenersatzes auf mindestens 0,60 Euro 0,30 Euro reichen in den allerwenigsten Fällen aus, die Betriebskosten eines Kraftfahrzeugs zu decken. Die dem Autokosten-Rechner des ADAC zugrunde liegenden Modellrechnungen zeigen, dass die tatsächlichen Fahrzeugkosten in Euro/km deutlich darüber liegen. Die Anhebung des Fahrtkostenersatzes auf mindestens 0,60 Euro je gefahrenem Kilometer ist anzustreben, um die durch die Fahrzeugnutzung entstehenden Kosten zumindest annähernd zu decken.

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Informācija par petīciju

Sākās petīcija: 08.10.2016
Petīcija beidzas: 22.12.2016
Reģions: Vācija
Kategorija:

Jaunumi

  • Pet 4-18-07-36-036324 Rechtspflegekosten

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, den im Justiz- und Vergütungsgesetz geregelten
    Fahrtkostenersatz für die Nutzung eines eigenen bzw. unentgeltlich zur Nutzung
    überlassenen Personenkraftwagens zukünftig einheitlich für alle betroffenen
    Personen, wie z. B. Sachverständige, Zeugen, ehrenamtliche Richter, auf mindestens
    0,60 Euro pro gefahrenen Kilometer anzuheben.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Kosten für die Nutzung eines
    Fahrzeugs personen- und berufsunabhängig stets in gleicher Höhe anfallen... vairāk

Debates

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