Sammlung beendet
Das Amtsgericht München hat keine wirksame Zuständigkeitsregelung 2021, weil der Entwurf des Präsidiumsbeschluss Nr. 28 aus 2020 im Umlaufverfahren für den Geschäftsverteilungsplan 2021 nicht von allen Präsidiumsmitgliedern unterzeichnet ist. Ein Präsidiumsbeschluß für einen Geschäftsverteilungsplan 2021 muß wirksam zustande kommen, damit der Anspruch der Rechtssuchenden auf den gesetzlichen Richter in seiner Ausprägung der Zuständigkeit erfüllt ist und Manipulationen ausgeschlossen sind.
Begründung
Die Entscheidungen des Amtsgericht München sind seit dem 01.01.2021 unter Verletzung des Anspruch der Rechtssuchenden auf den gesetzlichen Richter ergangen.
Jeden Monat ohne wirksame Geschäftsverteilung ergehen weitere mit einem schweren Verfahrensfehler belastete Entscheidungen durch das Amtsgericht München.
Nur durch eine im voraus schriftlich niedergelegte wirksame Geschäftsverteilung ist eine Zuständigkeitsregelung manipulationssicher und erfüllt den von der bayerischen Verfassung garantierten Anspruch der Rechtssuchenden auf den gesetzlichen Richter aus Art 86 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Verfassung und aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Wirksame und manipulationssichere Zuständigkeitsregelungen von Gerichten sind wichtig um Fehlentscheidungen durch eine gezielte Auswahl von bestimmten Richtern (z.B. der Richter Brixner) für bestimmte Sachen (z.B. Gustl Mollath) zu verhindern und sicherzustellen, dass die Sachen an den gesetzlich im Voraus bestimmten Richter gelangen (vgl.https://blog.delegibus.com/3216 zu Gustl Mollath).
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Die Petition wurde eingereicht
am 25.05.2022Es ist geplant, andere Wege als den unwilligen Landtag zu finden sich mit der Sache materiell zu befassen.
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.