Петицията е адресирана до:
Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder und Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Faire Reform der Heilpraktikerprüfung – Anerkennung der bestandenen schriftlichen Prüfung auch bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung
Wir fordern eine faire und sachgerechte Reform der Heilpraktikerüberprüfung. Derzeit müssen Prüflinge, die die schriftliche Prüfung bestanden, aber in der mündlichen Prüfung durchgefallen sind, beide Prüfungsteile erneut absolvieren. Dies erscheint weder pädagogisch noch rechtlich verhältnismäßig.
Begründung:
- In vielen anderen staatlichen Prüfungen (z. B. Pflege, Physiotherapie, Medizin) ist es üblich, nur den nicht bestandenen Teil zu wiederholen.
- Die derzeitige Regelung führt zu unnötiger psychischer und organisatorischer Belastung der Prüflinge.
- Die schriftliche Prüfung stellt bereits einen objektiven Nachweis des Wissensstandes dar – dieser sollte nicht bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung automatisch entwertet werden.
- Eine Teilanerkennung der bestandenen Prüfung würde auch die Gleichbehandlung mit anderen Gesundheitsberufen sicherstellen.
- Die Reform würde keine fachliche Absenkung, sondern eine gerechtere Prüfungsstruktur bewirken.
Forderung:
Wir fordern, dass die Heilpraktikerüberprüfung in zwei modular aufgebaute und unabhängig bewertete Prüfungsteile aufgeteilt wird:
- Schriftliche Prüfung (Multiple Choice)
- Mündlich-praktische Prüfung (Fachgespräch)
Nur der nicht bestandene Teil soll zur Wiederholung anstehen. Diese Änderung soll bundesweit gelten und die Gesundheitsämter entsprechend anweisen, bereits bestandene Prüfungsteile anzuerkennen.
Причина
Die derzeitige Regelung, dass bei Nichtbestehen der mündlichen Heilpraktikerüberprüfung auch die bereits bestandene schriftliche Prüfung ihre Gültigkeit verliert, ist sachlich nicht gerechtfertigt. In zahlreichen anderen Berufsprüfungen im Gesundheitswesen – z. B. in der Pflege, Ergotherapie oder Medizin – ist es üblich, bestandene Prüfungsteile anzuerkennen und lediglich den nicht bestandenen Teil zu wiederholen.
Die schriftliche Prüfung stellt einen objektiven Nachweis über das medizinische Grundwissen dar und sollte unabhängig von der mündlichen Prüfung gewertet werden. Die aktuelle Praxis führt zu unnötiger psychischer, organisatorischer und finanzieller Belastung für die Prüflinge und steht einer effizienten Ressourcenverwendung in den Gesundheitsämtern entgegen.
Eine Trennung in zwei unabhängig bewertbare Prüfungsteile würde nicht nur für mehr Gerechtigkeit sorgen, sondern auch zur Vereinheitlichung und Modernisierung der Überprüfungsstandards beitragen. Diese Reform ist überfällig und im Sinne aller Beteiligten.
Prüfungsordnung Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG):
→ Dort ist geregelt (§ 24 PflBG), dass einzelne Prüfungsteile separat bewertet und bei Nichtbestehen nur der jeweilige Teil wiederholt werden muss.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/__24.html
Stellungnahme der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (2019):
→ In einem Antrag wurde bereits auf die „fehlende Einheitlichkeit und Ungleichbehandlung“ bei der Heilpraktikerüberprüfung hingewiesen.
(Bundestagsdrucksache 19/11073)