Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Aufteilung der Rentenversicherungsbeiträge auf beide Ehepartner

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Deutschen Bundestag
72 Støttende 72 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

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Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2012
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Ehepaare teilen sich grundsätzlich ihr Einkommen, und auch ihr gemeinsam erworbenes Vermögen. Der Gesetzgeber unterstützt dies steuerlich mit dem Ehegattensplitting und der Möglichkeit der Mitversicherung in der Krankenversicherung. Die Rentenversicherung wurde dabei jedoch vergessen. Beiträge werden einseitig nur einzelnen Ehepartnern angerechnet. Dadurch werden vor allem Frauen benachteiligt. Diese sind dadurch von Altersarmut besonders betroffen.

Grunnen til

Heute durfte ich in der Zeitung wieder den klassischen Fall lesen:Eine Hausfrau erzieht ihre Kinder, stellt dadurch ihre Arbeit zurück. Dies wird durch die Betreuung der behinderten Tochter noch verlängert. Dann findet sie ins Arbeitsleben zurück, und arbeitet bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter. Nun kommt die böse Überraschung: Zwar wurden die Zeiten angerechnet, da sie aber kaum Beiträge zahlte, ist die Rente sehr niedrig. Ehepartner leben rechtlich in einer Gütergemeinschaft oder Zugewinngemeinschaft. Alles was sie während ihrer Ehe als Einkommen verdienen, ist also gemeinschaftliches Eigentum. Dies betrifft auch die Beiträge zur Rentenversicherung. Der Gesetzgeber hat dies jedoch offenbar vergessen. Ich gehe davon aus das dies weder mit dem BGB noch mit dem GG vereinbar ist. Ich bitte daher den Bundestrag entsprechend SGB VI zu ändern: 1) Rentenversicherungsbeiträge von Ehepartnern sollen beiden je zur Hälfte gemeldet und angerechnet werden. 2) Bei bisher gezahlten Beiträgen ist rückwirkend eine Berichtigung der Beiträge erforderlich. Es gibt bereits nach SGB VI §120 eine Möglichkeit zur Splitting der Rente. Dies ist jedoch ungenügend, und löst das genannte Problem nicht. Zum einen ist es freiwillig und muss beantragt werden. Dann gilt es erst ab 2001, und nur für Personen die nach 1962 geboren wurden. Der normale gesetzlich versicherte Renter der diese Regelung möchte ist also maximal 50 Jahre alt, und muss noch mindestens 17 Jahre auf die Auszahlung einer geteilten Rente warten.

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nyheter

  • Pet 3-17-11-8200-041157Reformvorschläge in der
    Sozialversicherung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass die von den Ehepartnern entrichteten
    Rentenversicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte beim Rentenversicherungskonto des
    anderen Ehepartners berücksichtigt werden.
    Ehepartner leben rechtlich in einer Gütergemeinschaft oder Zugewinngemeinschaft.
    Sie teilen sich grundsätzlich ihr Einkommen und auch ihr gemeinsam erworbenes
    Vermögen. Der Gesetzgeber unterstütze dies steuerlich mit dem Ehegattensplitting
    und der Möglichkeit der Mitversicherung in der Krankenversicherung.... lengre

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