Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Auswahlmöglichkeit zwischen Basis- und Normaltarif bei Arbeitslosen- und Rentenversicherung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Unterstützende 11 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

11 Unterstützende 11 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Arbeitnehmer bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung zwischen einen Basis- und einen Normaltarif wählen können. Die Leistungen aus dem Basistarif liegen etwas über der Grundsicherung/Existenzminimum mit einem deutlich niedrigeren Beitragssatz, die Leistungen aus dem Normaltarif bewegen sich etwa auf dem heutigen Niveau, natürlich zu einem höheren Beitragssatz. Der Arbeitgeber zahlt für alle Arbeitnehmer einen durchschnittlichen Beitragssatz.

Begründung

Dem Arbeitnehmer wird damit wieder mehr Selbstbestimmung/Mitbestimmung bei der seiner Vorsorge ermöglicht.Eingestuft wird jeder Arbeitnehmer in den Normaltarif. Den Wechsel in den Basistarif muss er bewusst vornehmen, ebenso bewusst muss er dann ca. alle 5 Jahre eine schriftliche Bestätigung der Arbeitslosen- bzw. Rentenversicherung vorlegen, dass er weiterhin den Basistarif wählt, vergleichbar zum heutigen Aufklärungsbogen der Banken mit einer Gegenüberstellung der beiden Tarife und Leistungen. Damit wird sichergestellt, dass sich der Arbeitnehmer bewusst mit seiner Vorsorge auseinandersetzt und ein "versehentliches" Abrutschen in die Armut aus Desinteresse verhindert wird. Der Arbeitgeber zahlt für alle Arbeitnehmer, egal welchen Tarif sie wählen, den gleichen Beitragssatz, so wird ein Ausspielen der beiden Gruppen verhindert.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-11-8200-037938

    Reformvorschläge in der
    Sozialversicherung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass Bürgerinnen und Bürger bei der Arbeitslosen- und
    Rentenversicherung zwischen einem Basis- und einem Normaltarif wählen können.
    Bei Wahl des Basistarifs soll ein niedrigerer Beitragssatz gezahlt werden, der
    geringere Leistungen zur Folge hat.
    Der Petent führt aus, dass die Leistungen aus dem Basistarif mit einem deutlich
    niedrigeren Beitragssatz etwas über der Grundsicherung bzw. dem Existenzminimum
    liegen... weiter

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