11 handtekeningen
De petitie werd geweigerd
Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .
De petitie is gericht aan: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Arbeitnehmer bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung zwischen einen Basis- und einen Normaltarif wählen können. Die Leistungen aus dem Basistarif liegen etwas über der Grundsicherung/Existenzminimum mit einem deutlich niedrigeren Beitragssatz, die Leistungen aus dem Normaltarif bewegen sich etwa auf dem heutigen Niveau, natürlich zu einem höheren Beitragssatz. Der Arbeitgeber zahlt für alle Arbeitnehmer einen durchschnittlichen Beitragssatz.
Reden
Dem Arbeitnehmer wird damit wieder mehr Selbstbestimmung/Mitbestimmung bei der seiner Vorsorge ermöglicht.Eingestuft wird jeder Arbeitnehmer in den Normaltarif. Den Wechsel in den Basistarif muss er bewusst vornehmen, ebenso bewusst muss er dann ca. alle 5 Jahre eine schriftliche Bestätigung der Arbeitslosen- bzw. Rentenversicherung vorlegen, dass er weiterhin den Basistarif wählt, vergleichbar zum heutigen Aufklärungsbogen der Banken mit einer Gegenüberstellung der beiden Tarife und Leistungen. Damit wird sichergestellt, dass sich der Arbeitnehmer bewusst mit seiner Vorsorge auseinandersetzt und ein "versehentliches" Abrutschen in die Armut aus Desinteresse verhindert wird. Der Arbeitgeber zahlt für alle Arbeitnehmer, egal welchen Tarif sie wählen, den gleichen Beitragssatz, so wird ein Ausspielen der beiden Gruppen verhindert.
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downloaden (PDF)Gegevens met betrekking tot de petitie
Petitie gestart:
24-12-2016
De petitie eindigt:
02-02-2017
Regio:
Duitsland
Categorie:
Nieuws
-
Pet 3-18-11-8200-037938
Reformvorschläge in der
Sozialversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass Bürgerinnen und Bürger bei der Arbeitslosen- und
Rentenversicherung zwischen einem Basis- und einem Normaltarif wählen können.
Bei Wahl des Basistarifs soll ein niedrigerer Beitragssatz gezahlt werden, der
geringere Leistungen zur Folge hat.
Der Petent führt aus, dass die Leistungen aus dem Basistarif mit einem deutlich
niedrigeren Beitragssatz etwas über der Grundsicherung bzw. dem Existenzminimum
liegen... verder
Discussie
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