Regiune: Germania

Regelungen zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Besserstellung für alle Erwerbsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrentner

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

164 Semnături

Petiția a fost inchisa

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  1. A început 2017
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Petiția se adresează: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Erwerbsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrentner besser gestellt werden, d. h. eine höhere Rente erhalten und nicht wie vorgesehen, Leistungsverbesserungen nur für diejenigen Versicherten gelten, die ab 1. Januar 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gehen.

motive

Schon bei der letzten Rentenreform wurden die "alten "EU- Rentner nicht bedacht. Auch hier gab es einen Stichtag.Es gibt genug Menschen, die durch eine schwere Erkrankung eine solche Rente beziehen und nur 800/900,-€ monatlich zur Verfügung haben. Viele können durch die schwere Erkrankung keinen Nebenjob annehmen. und dann gibt es viele, die z.b. Depressionen haben und kein Arbeitgeber sie auf 450,-€ Basis einstellt mit der Begründung: nicht belastbar.Ebenso gilt dies bei Krebs und anderen Erkrankungen.Alle EU- Rentner bekommen diese Rente durch eine schwere Erkrankung. Warum werden die "alten " EU-Rentner wieder benachteiligt? Mit beispielsweise 900,-€ und ständig steigenden Kosten. Mit dieser Rente bekommt man keinerlei Vergünstigungen ( Sozialkaufhaus, Tafel, GEZ ,teure Miete u.u.) Wenn eine Waschmaschine, TV oder Elektroherd kaputt geht ist man gezwungen privat Geld zu borgen, denn die Bank gibt mit diesem Einkommen keinen Kredit.Teilhaben am Leben ist auch finanziell nicht möglich ( Kino, Theater, Feste ect. )

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Informații privind petiția

Petiția a început: 15.02.2017
Petiția se încheie: 04.04.2017
Regiune: Germania
categorie:

știri

Wieso werden Erwerbsverminderte Rentner Benachteiligt? Bei der Zuverdienstgrenze im SGB XII ?? (wonach 70% vom Verdienst abgezogen werden >es bleiben von 450€ keine 130€ übrig) Ebenso bei den Corona-Zuverdiensterhöhungen wurden Erwerbsgeminderte ausgeschlossen. Selbst von 450€, übrig bleibende 130€, sind derart gering, daß sie im Alltag zur Arbeitsstelle im Monatsverlauf verbraucht werden und sogar drauf gezahlt werden muss. Es entstehen zusätzliche Verzehrskosten, Aufwendungen für Mobilität, u.ä. wodurch der Zuverdienst auf Null hinaus läuft. Erforderlich wären 300€ von den 450€.

Niciun argument CONTRA încă.

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