Regelungen zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Besserstellung für alle Erwerbsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrentner

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
164 Unterstützende 164 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

164 Unterstützende 164 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Erwerbsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrentner besser gestellt werden, d. h. eine höhere Rente erhalten und nicht wie vorgesehen, Leistungsverbesserungen nur für diejenigen Versicherten gelten, die ab 1. Januar 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gehen.

Begründung

Schon bei der letzten Rentenreform wurden die "alten "EU- Rentner nicht bedacht. Auch hier gab es einen Stichtag.Es gibt genug Menschen, die durch eine schwere Erkrankung eine solche Rente beziehen und nur 800/900,-€ monatlich zur Verfügung haben. Viele können durch die schwere Erkrankung keinen Nebenjob annehmen. und dann gibt es viele, die z.b. Depressionen haben und kein Arbeitgeber sie auf 450,-€ Basis einstellt mit der Begründung: nicht belastbar.Ebenso gilt dies bei Krebs und anderen Erkrankungen.Alle EU- Rentner bekommen diese Rente durch eine schwere Erkrankung. Warum werden die "alten " EU-Rentner wieder benachteiligt? Mit beispielsweise 900,-€ und ständig steigenden Kosten. Mit dieser Rente bekommt man keinerlei Vergünstigungen ( Sozialkaufhaus, Tafel, GEZ ,teure Miete u.u.) Wenn eine Waschmaschine, TV oder Elektroherd kaputt geht ist man gezwungen privat Geld zu borgen, denn die Bank gibt mit diesem Einkommen keinen Kredit.Teilhaben am Leben ist auch finanziell nicht möglich ( Kino, Theater, Feste ect. )

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

Wieso werden Erwerbsverminderte Rentner Benachteiligt? Bei der Zuverdienstgrenze im SGB XII ?? (wonach 70% vom Verdienst abgezogen werden >es bleiben von 450€ keine 130€ übrig) Ebenso bei den Corona-Zuverdiensterhöhungen wurden Erwerbsgeminderte ausgeschlossen. Selbst von 450€, übrig bleibende 130€, sind derart gering, daß sie im Alltag zur Arbeitsstelle im Monatsverlauf verbraucht werden und sogar drauf gezahlt werden muss. Es entstehen zusätzliche Verzehrskosten, Aufwendungen für Mobilität, u.ä. wodurch der Zuverdienst auf Null hinaus läuft. Erforderlich wären 300€ von den 450€.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern