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Петицію не було задоволено
Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.
Петиція адресована: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass es Reiseveranstaltern untersagt wird, bei Buchung einer Reise und Zahlung per Kreditkarte eine prozentuale Gebühr des Reisepreises zu fordern.Der Aufwand für den Reiseveranstalter ist unabhängig vom Reisepreis immer der gleiche, so dass, wenn überhaupt, nur eine Pauschalgebühr gerechtfertigt ist.
мотиви
Zum Beispiel verlangt der Reiseveranstalter bei Zahlung mit Kreditkarte eine Gebühr von 1% des Reisepreises.Das bedeutet:Bei Reisepreis von 2335,- € fordert der Reiseveranstalter eine Gebühr von 23,35 €, was m.E. schon unsittlich überteuert ist.Bei Reisepreis von 5225,- € fordert der Reiseveranstalter eine Gebühr von 52,25 €, für die gleiche Leistung, was m.E. schon in die Nähe von Diebstahl führt.Dagegen wurde mir bei Buchung einer Flugreise von einer Fluglinie nur ein Pauschalbetrag von 2,- € gefordert.Mit freundlichen GrüßenHelemut Schwarz
Посилання на петицію
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Розпочато петицію:
30.08.2017
Петиція закінчується:
09.11.2017
Область :
Німеччина
категорія :
новини
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Pet 3-18-10-787-045051 Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin möchte ein Verbot erreichen, Pferde und Esel zu schlachten.
Sie führt aus, dass es sich bei Pferden und Eseln nicht um Nutztiere handele. Die
Schlachtung dieser Tiere sei ethisch daher nicht vertretbar. Es sei erforderlich, die
Definition der Nutz- und Haustiere neu zu erarbeiten, da die Tierliebe der Bürgerinnen
und Bürger größer als früher sei. Im Hinblick auf die Tendenz zur vegetarischen
Ernährung vertrete sie auch die Auffassung, dass keine Notwendigkeit mehr bestehe,
Tiere zu töten.
Es handelt sich... далі
обговорення
Ich würde bei KK-Zahlung mindestens 5% verlangen, das sind nämlich ungefähr die zusätzlichen Kosten die entstehen können. Die Kosten entstehen prozentual von der Zahlungssumme. Der Petent kann ggf günstigere Zahlungsmöglichkeiten (zB Abbuchung vom Konto) wählen, ansonsten gilt: wer die Musik bestellt der soll sie auch bezahlen.