Rettet den Summermarkt und die Seebühne in Utting

Petition richtet sich an
Gemeinde Utting

2.557 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2.557 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Gemeinde Utting

Wir fordern den Erhalt des kulturellen Lebens im Uttinger Summerpark. Summermarkt und Seebühne sind Aushängeschilder Uttings und ein wertvoller Bestandteil der Lebensqualität unseres schönen Dorfes. Seit fast 30 Jahren gibt es diese Veranstaltungen, sie gehören zu Utting und sind ein unersetzlicher Baustein unseres kulturellen Angebots!

Begründung

Ein Nachbar, der nicht einmal direkt daneben wohnt, droht mit rechtlichen Schritten. Er hat eine große Anwaltskanzlei beauftragt und will den Summermarkt verbieten lassen. Gleichzeitig greift dieser Mitbürger auch die Seebühne und die Gemeinde an. Wenn er gewinnt, können wir den Laden zusperren, jegliche Veranstaltungen vergleichbarer Art in unserem Park wären damit in ihrer Existenz bedroht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Martin Gruber, Utting
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 21.02.2024
Sammlung endet: 20.05.2024
Region: Utting am Ammersee
Kategorie: Kultur

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Dorfleben und Vielfalt fördern. Think global act local. Danke an Miene und alle die sich so sehr für ein buntes lebendiges Utting einsetzen!

Weil eine Petition, die sich gegen eine Klage richtet und dann nicht die Argumente des Klägers anführt, disqualifiziert sich selbst. Ich selber kenne die Person nicht. Laut "Merkur.de" handelt es sich um einen, nicht in direkter Nachbarschaft lebenden Anwohner, der die beiden kulturellen Angebote des Parks wegen Lärmbelästigung unterbinden möchte.

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