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Rettungsgasse - Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse und Strafen bei Nichtbeachtung

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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  1. Algatatud 2015
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Die Rettungsgassenpflicht (§11 StVO) muss hier eine herausgehobene Rechtstellung bekommen, so dass hier der Geldbußrahmen eine Untergrenze hat, d.h. bei Nichtbeachtung der Rettungsgassenpflicht muss der/die Fahrzeugführer(in) eine Geldbuße von mindestens 1000€ bezahlen.

Selgitus

Rettungsgassen sind lebensrettende Maßnahmen, die JEDER und JEDE durchführen muss, um Einsatzfahrzeugen von Rettungskräften, Polizei und Abschleppdienst den schnellsten Weg zur Einsatzstelle zu ermöglichen

Rettungsgassen sind in Deutschland gesetzlich verpflichtend zu bilden (gem. §11 - Besondere Verkehrslagen, StVO). Die große Herausforderung jedoch ist dass die Bevölkerung und Öffentlichkeit in Deutschland ein sehr begrenztes Wissen zur Rettungsgasse hat. D.h. hier muss/müssen der Bund und die Länder eine große und vorallem gute Kampagne zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der Rettungsgasse starten.

Nichts desto trotz MUSS aber auch die Gesetzeslage zum Thema Strafen in Verbindung mit der Rettungsgasse geändert werden.

Aktuell ist die Gesetzeslage so, das ein Verstoß gegen die Rettungsgassenpflicht NUR als Ordnungswiedrigkeit angesehen wird, d.h. Verwarngeld/Bußgeld nach §49 Abs.1 Nr.11 StVO. Nach §17 Abs.1 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) beträgt eine Geldbuße mindestens 5 € und, „wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt“, höchstens 1000 €, sog. „Regelrahmen“.

Die Rettungsgassenpflicht (§11 StVO) muss hier jedoch eine herausgehobene Rechtstellung bekommen, so dass hier der Geldbußrahmen eine Untergrenze hat, d.h. bei Nichtbeachtung der Rettungsgassenpflicht muss der/die Fahrzeugführer(in) eine Geldbuße von mindestens 1000€ bezahlen.

Warum so eine hohe Geldbuße? Ganz einfach, die Rettungsgassen sind lebensrettend Maßnahmen, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird kommen die Rettungskräfte nicht zur Einsatzstelle.

Und ganz ehrlich, versetzen Sie sich mal in die Situation der verunfallten Person! Wären Sie dann nicht auch froh wenn ihnen schnell geholfen werden könnte!?

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uudised

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

arutelu

Rettungsgassen sich schon wichtig, nur gibt es zu viele dämliche oder gleichgültige Fahrzeugführer, die sich nicht daran halten. Übrigens gibt es schon eine Petition mit gleicher Forderung: www.openpetition.de/petition/online/rettungsgasse-kann-leben-retten-rettungsgasse-bilden Da wäre es soch ratsam, die Petitionen zusammenzufassen.

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