Περιοχή: Γερμανία

Ruhebezüge des Bundespräsidenten - Wegfall des Anspruchs auf "Ehrensold" in bestimmten Fällen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
9.016 Υποστηρικτικό 9.016 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

9.016 Υποστηρικτικό 9.016 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2012
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten wird dahingehend präzisiert, dass ein Anspruch auf Zahlung des sog. Ehrensollds entfällt, wenn der Rücktritt eines Bundespräsidenten aus Gründen erfolgt, die in seinem privaten Verhalten liegen und/oder aus politischen Gründen, sofern diese nicht mit dem Amt des Bundespräsidenten in Zusammenhang stehen.

Αιτιολόγηση

Gibt ein Bundespräsident aus politischen oder gesundheitlichen Gründen vor Abauf der Amtszeit das Amt auf, bezieht er gleichwohl Ruhebezüge; den sog. Ehrensold (aktuell 199.000 Euro p.a.) Die Debatte um Bundespräsident Wulff und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe - auch die, die ursächlich sind für den Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover auf Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Anfangverdachts der Vorteilsnahme bzw. Vorteilsgewährung - betrifft, jedenfalls bisher, ausschliesslich Sachverhalte aus der Zeit vor der Wahl zum Bundespräsidenten. Ein Rücktritt aus diesen Gründen müsste damit - eigentlich - zum Verlust des Anspruchs auf die Ruhebezüge führen. Der Wortlaut des Gesetzes allerdings lässt gleichwohl argumentativen Platz auch für eine andere Rechtsauffassung. Bisher gibt es aus tatsächlich guten Gründen jedenfalls keine Rechtsprechung zu dieser Thematik, nicht einmal eine hinreichend aussagekräftige Kommentierung existiert. Es fehlte glücklicherweise der Anlass und verständlicherweise die Phantasie, sich mit einer rechtlichen Konstellation wie der jetzigen befassen zu müssen. Auch der Gesetzgeber dürfte sich seinerzeit keine Gedanken gemacht haben über die Konsequenzen einer wohl nicht einmal theoretisch in Erwägung gezogenen Situation, in die Amtsinhaber und Amt zwischenzeitlich geraten sind. Nach dem schon politisch belastenden Diskurs, wäre eine Fortsetzung auf juristischer Ebene mit der verbliebenen Würde des Amtes unvereinbar und muss somit vermieden werden; Der Deutsche Bundestag ist aufgerufen, durch die begehrte Novellierung des Gesetzes die gebotene Klarheit zu schaffen.

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Νέα

  • Dr. Stefan GrüllRuhebezüge des Bundespräsidenten
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern – als Material zu
    überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine Novellierung des Gesetzes über die Ruhebezüge des
    Bundespräsidenten begehrt.
    Zu dieser Thematik wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages zum
    einen eine Eingabe veröffentlicht, mit der eine Neuregelung des Gesetzes über die
    Ruhebezüge des Bundespräsidenten, insbesondere hinsichtlich der Höhe und Dauer
    der Gewährung des Ehrensoldes, gefordert wurde. Hierzu gingen
    3.893 Mitzeichnungen und 75... παρακάτω

Συζήτηση

Herr Wulff selbst war es doch, der über die "Neuregelung" der Präsidentenbezüge zu Beginn seiner Amtszeit gesprochen hat. Also soll er den Worten Taten folgen lassen!

Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.

Βοήθεια για την ενίσχυση της συμμετοχής των πολιτών. Θέλουμε, να ακούσουμε τα αιτήματα σας παραμένοντας ανεξάρτητοι.

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