Region: Thuringia

Ruhestandsbezüge für politische berufene Beamte

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
25 supporters 25 in Thuringia

Petition process is finished

25 supporters 25 in Thuringia

Petition process is finished

  1. Launched 2016
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Thüringer Landtages.

Welches Ziel hat die Petition?

- eine zeitliche Befristung der Ruhestandsbezüge von politischen Beamten in Bezug der zeitlichen Gleichsetzung des ALG II -

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen?

Thüringer Landtag

Wie wird die Petition begründet?

Im Interesse der Wähler und Steuergelder sollte dringend über eine Änderung der Thüringer Regelung der Ruhestandsbezüge von politischen Beamten überdacht werden.

Ein lebenslanger Anspruch ist den Bürgern nicht zu vermitteln und auch nicht gerechtfertigt, also im höchsten Maße ungerecht gegenüber dem "normalen" Arbeitnehmer und dessen erarbeiteten Rentenbezügen.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Im Interesse der Wähler und Steuergelder sollte dringend über eine Änderung der Thüringer Regelung der Ruhestandsbezüge von politischen Beamten überdacht werden.

Ein lebenslanger Anspruch ist den Bürgern nicht zu vermitteln und auch nicht gerechtfertigt, also im höchsten Maße ungerecht gegenüber dem "normalen" Arbeitnehmer und dessen erarbeiteten Rentenbezügen.

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News

  • Die Petition wurde am 28. November 2016 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und konnte bis zum 9. Januar 2017 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition von 25 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb fand keine öffentliche Anhörung statt.

    Der Petitionsausschuss forderte die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Finanzministeriums hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.

    Im Ergebnis seiner Beratung weist der Petitionsausschuss auf Folgendes... further

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