Rundfunkbeitrag

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Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
106 Tukeva 106 sisään Rheinland-Pfalz

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

106 Tukeva 106 sisään Rheinland-Pfalz

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Rheinland-Pfälzischen Landtages .

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags resp. 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Die Neuerung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, die einen geräteunabhängigen „Beitrag" pro Wohnung erhebt, bedeutet für bisherige Nicht-Nutzer des öffentlichen Rundfunks eine erhebliche finanzielle Belastung. Die gesetzgebenden Landtage haben dabei einseitig den Interessen der Rundfunkanstalten und der zum „Beitragsservice" umetikettierten GEZ (die vermeintlich noch mehr Personal braucht) nachgegeben. Substantielle Reformen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, wie die Auflösung der GEZ, die Reduktion der öffentlichen Rundfunksender oder gar die Umstellung auf ein System der freiwilligen Teilnahme am Rundfunk wurden nicht umgesetzt. Ziel dieser Petition ist die drastische Reduktion der Kosten, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk verursacht.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Alle öffentlich-rechtlichen Rundfunksender Deutschlands sowie ihr „Beitragsservice" (vormals GEZ).

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (s.o.)

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde

Es ist nicht einzusehen, dass ohne Gegenleistung für Nicht-Fernsehnutzer der „Beitrag" ohne Möglichkeit des Austritts plötzlich von 5,76 € auf 17,98 € und damit um 12,22 € pro Monat (resp. 146,64 € pro Jahr oder 1466,40 € in zehn Jahren) steigen soll.

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Uutiset

  • „…Sie übersandten eine Legislativeingabe, mit der Sie eine Änderung eine Änderung des
    Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (kein Beitrag bei Nichtbesitz von Rundfunkempfangsgeräten
    bzw. kein Gesamtbeitrag bei Besitz von nur einem Radio) begehren.

    Bei Ihrer Legislativeingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition. Die Mitzeich-
    nungsfrist, in der weitere 106 Personen mitzeichneten, endete am 21. März 2013.

    Der Petitionsausschuss hat in seiner 18. Sitzung am 28. Mai 2013 über Ihre Legislativeinga-
    be beraten und den Beschluss gefasst, Ihrem Anliegen nicht abzuhelfen.

    Damit der Petitionsausschuss alle Gründe, die für oder gegen eine Änderung der bestehen-
    den Rechtslage sprechen, berücksichtigen kann, wurde die Staatskanzlei im Vorfeld zu-
    nächst... enemmän

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