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Dette er en online petition der Bremischen Bürgerschaft ,
Andragendet er stilet til: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
Straßenverkehr - Standorte der Ortstafeln
Als häufigem Besucher der Hansestadt Bremen fällt mir immer wieder auf, dass, gleichgültig, aus welcher Richtung ich nach Bremen hineinfahre, fast überall die gelben Ortstafeln (Z. 310 der Straßenverkehrsordnung) bereits in Höhe der Stadt- bzw. Landesgrenze zu Niedersachsen aufgestellt sind. Nur ein Beispiel: an der B 75 zwischen Bremen und Delmenhorst steht das Schild bereits an der Varreler Bäke, obwohl entlang der B 75 keinerlei Wohnbebauung festzustellen ist.
Ich ersuche den Ausschuss höflichst darum, dafür Sorge zu tragen, dass diese Verkehrszeichen baldigst entsprechend den Vorgaben der bundesweit geltenden Straßenverkehrsordnung an die danach vorgesehenen Standorte umgesetzt werden.
Begründung:
Wie der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr bei in diesem Portal nachlesbaren Stellungnahmen zu anderen Petitionen selbst erklärt, handelt es sich bei der Straßenverkehrsordnung um eine bundesrechtliche Vorschrift, an deren Beachtung auch die Behörden im Bundesland Bremen gebunden seien. Umso mehr verwundert es mich, dass dieselbe Dienststelle sich bezüglich der hier angesprochenen Problematik offenbar in keiner Weise bemüssigt fühlt, das nach eigener Erkenntnis insoweit auch für Bremen geltende Bundesrecht selbst zu beachten. Hiernach sind die Ortstafeln nämlich \" ... ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen und Straßenbaulast ... dort aufzustellen, wo die geschlossene Bebauung beginnt oder endet.\"
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Andragende startede:
24.08.2012
Andragendet slutter:
05.10.2012
Region:
Bremen
Kategori:
Nyheder
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Beschluss des Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
den 14-05-2014Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 27 vom 14. Mai 2014
Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären:
Eingabe Nr.: S 18/102
Gegenstand:
Aufstellen von Ortsschildern
Begründung:
Der Petent regt an, in Bremen Ortsschilder entsprechend der Straßenverkehrsordnung dort aufzustellen, wo
die geschlossene Bebauung beginnt oder endet.
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat mitgeteilt, die vom Petenten beanstandeten Ortst afeln würden
demnächst versetzt. Damit wird dem Anliegen entsprochen.
Eingabe Nr.: S 18/172
S 18/176
Gegenstand:
Erhalt des Medienzentrums Nord
Begründung:
Die Petentinnen setzen sich für den Erhalt des Medienzentrums Bremen Nord am jetzigen Standort m it
ausreichender... mere
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