Region: Bremen
 

S 18/143 - Beschwerde über ein geplantes Abfallzwischenlager

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

1.047 Underskrifter

Petitionen er afsluttet

1.047 Underskrifter

Petitionen er afsluttet

  1. Startede 2013
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition der Bremischen Bürgerschaft ,

videresendelse

Andragendet er rettet til: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Wir wollen weder Giftmüll an der Funkschneise noch am Hemelinger Hafen!

Die Firma ProEntsorga hatte beantragt, auf dem bisher von der Firma Hirsch genutzten Gelände an der Funkschneise 13 ein Abfallzwischenlager mit Abfallbehandlungsanlage betreiben zu dürfen.

Dagegen hatte sich breiter Widerstand bei den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern und im ganzen Stadtteil formiert. Die Proteste reichten vom Beiratsbeschluss über eine große Unterschriftensammlung, eine vielfach unterstützte Online-Petition bis zur Demonstration an der Funkschneise. Aufgeweckt durch diese Proteste hatte die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie letztlich eine Veränderungssperre beschlossen, damit ein neuer zeitgemäßer Bebauungsplan aufgestellt werden kann. Unter Verweis auf diese Deputationsbeschlüsse hatte die Bremische Bürgerschaft die Petition S 18/82 - Ansiedlung eines Abfallzwischenlagers und Überprüfung von Bebauungsplänen für erledigt erklärt.

Die damalige Petition hatte gefordert:

„1. Den Antrag auf Nutzungsänderung nicht zu genehmigen.

  1. Eine Veränderungssperre zu beschließen (§ 14 BauGB), damit Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB (Nutzungsänderung) nicht durchgeführt werden dürfen.

Im übrigen fordern wir von der Bürgerschaft dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Bebauungspläne der Stadtgemeinde Bremen in Bereichen in denen eine räumliche Nähe zwischen Gewerbe- und Wohnbebauung besteht, überprüft und geändert oder aufgehoben werden. Ziel dieser Überprüfung und Änderung soll es ein, dass mögliche Konflikte zwischen gefährdendem und störendem Gewerbe und der angrenzenden Wohnbebauung, von vornherein durch Beschränkungen in den Bebauungsplänen ausgeschlossen werden.“

Das Bauressort hat gegenüber dem Weser-Kurier/Bremer Nachrichten inzwischen bestätigt, dass in „Sondierungsgesprächen“ mit dem Eigentümer der Fläche an der Funkschneise darüber gesprochen wurde, das zunächst für die Funkschneise geplante Abfall-Zwischenlager im Tausch auf dem Gelände eines bisherigen Streusalzlagers im Industriegebiet am Hemelinger Hafen, das dem selben Eigentümer gehört, zu verlegen. Dieser Standort am Hemelinger Hafen ist nur etwa hundert Meter weiter von der Wohnbebauung entfernt, als der zuvor vorgesehene Standort an der Funkschneise.

Eine solche Verlagerung würde der Stoßrichtung der Proteste der Anwohnerinnen und Anwohner, der Petenten und des Beirates, aber auch der Beschlüsse der Deputation selbst vom 19. Juli 2012 in keiner Weise gerecht.

Derartige Betriebe, die mit giftigen und gefährlichen Stoffen hantieren, gehören auf Grund ihres Gefährdungspotenzials überhaupt nicht in die Nähe von Wohnbebauung! Schon jetzt gehen von Betrieben aus dem Industriegebiet am Hemelinger Hafen Lärm- und Schadstoffbelastungen aus, die seit Jahren zu Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner führen. Diese Situation darf nicht weiter verschärft werden!

Vielmehr fordern wir, das Abfall-Zwischenlager auch am Hemelinger Hafen zu verhindern und dazu stehen als Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Einen evtl. Antrag auf Nutzungsänderung nicht zu genehmigen.

  2. Eine Veränderungssperre zu beschließen (§ 14 BauGB), damit Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB (Nutzungsänderung) nicht durchgeführt werden dürfen.

  3. Eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes für das betreffende Gebiet am Hemelinger Hafen.

Dieses absurde Verlagerungsvorhaben zeigt, wie wichtig unsere bereits aufgestellte Forderung nach Überprüfung und ggf. Änderung sämtlicher Bebauungspläne der Stadtgemeinde Bremen in Bereichen, in denen eine räumliche Nähe zwischen industrieeller, Gewerbe- und Wohnbebauung besteht, ist. Wir fordern auch die Aufnahme dieser Forderung bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Veraltetes kommunales Baurecht darf nicht weiter fortgeschrieben werden! Hier ist politische Gestaltung durch die Bremische Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) gefordert!

Jens Dennhardt, Westerholzstr. 42, 28309 Bremen

Frauke Wrede, Eggestr. 19, 28307 Bremen

Hans-Peter Hölscher, Harzer Str. 13, 28307 Bremen

Birgit Böcker, Eggestr. 18, 28309 Bremen

Matthias Roßberg, Zeppelinstr. 80, 28309 Bremen

Ralf Bohr, Hahnenstr. 37, 28309 Bremen

Andreas Hipp, Esmarchstr. 11, 28309 Bremen

Stefan Markus, Arsterdamm 48, 28277 Bremen

Karin Mundt, Westerholzstr. 80, 28309 Bremen

Sönke Hofmann, c/o NABU Bremen, Contrescarpe 8, 28203 Bremen

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Oplysninger om petitionen

Andragende startet: 14.01.2013
Indsamlingen slutter: 26.02.2013
Region: Bremen
Kategori:  

Nyheder

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. vom

    Der Ausschuss bittet mehrheitlich mit den Stimm en der Mitglieder der Fraktionen der SPD und
    Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der CDU und bei der Enthaltung
    der Mitglieder der Faktionen der FDP und DER LINKEN , folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil
    die Stadtb ürgerschaft keine Möglichkeit sieht, de r Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 18/143

    Gegenstand:
    Beschwerde über ein geplantes Abfallzwischenlager

    Begründung:
    Die Petenten wenden sich gegen die Errichtung eines geplanten Abfallzwischenlagers sowohl an der
    Funkschneise als auch am Hemelinger Hafen. Sie geben zu bedenken, dass sich die Grundstücke zu nahe
    an einer Wohnbebauung befänden. Ein Betrieb, der mit gifti gen und gefährlichen Stoffen hantiere, sollte dort
    nicht errichtet werden. Zudem fordern die Petenten die Überprüfung, Änderung oder Aufhebung sämtlicher
    Bebauungspläne der Stadtgemeinde Bremen in Bereichen, in denen eine räumliche Nähe zwischen Gewerbe-
    u nd Wohnbebauung bestehe sowie die Aufnahme der Forderung bei der Neuaufstellung des
    Flächennutzungsplans. Das Ziel sei die Verhinderung möglicher Konflikte zwischen gefährdendem und
    störendem Gewerbe und der angrenzenden Wohnbebauung. Die Petition wird von 1047 Mitzeichnerinnen und
    Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen der Petenten eine Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau
    und Verkehr eingeholt. Außerdem hat er mehrere Anhörungen durchgeführt. Unter Berücksichtigung dessen
    stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung folgendermaßen dar:

    Zu der Forderung der Petenten nach Überprüfung und Änderung sämtlicher Bebauungspläne der
    wohnsiedlungsnahen Gewerbegebiete hat der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr mit geteilt, dass es nach
    der Rechtsprechung nicht zulässig sei, mit neuer Bauleitplanung lediglich ein Vorhaben verhindern zu wollen,
    ohne konkrete städtebauliche Ziele durch entsprechende Festsetzung zu verfolgen. Das Ziel, die
    Wohnbebauung vor Immissionen a us dem Industriegebiet zu schützen, reiche dafür nicht aus.

    Weder in der vom Petitionsausschuss erbetenen schriftlichen Stellungnahme, noch in den beiden zu dem
    Thema durchgeführten Anhörungen konnte der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr inhaltliche Aussagen zu
    dem geplanten Vorhaben am Hemelinger Hafen treffen, weil die Genehmigungsunterlagen noch nicht
    vollständig gewesen seien und zunächst die Erkenntnisse nach einem Vorfall in einem ähnlichen Betrieb
    ausgewertet werden sollten. Der Petitionsausschus s hat erst aus der Presse erfahren, dass die Genehmigung
    zwischenzeitlich erteilt wurde. Dieses Verhalten des Ressorts ist nach Auffassung des Ausschusses nicht
    hinnehmbar und entspricht auch nicht der verfassungsrechtlichen Stellung des Petitionsausschuss es, dessen
    Aufgabe die Kontrolle der Verwaltung aufgrund von Bürgerbeschwerden ist. In dieser Aufgabenwahrnehmung
    wurde der Petitionsausschuss durch das Verhalten des Ressorts beeinträchtigt. Angesichts des laufenden

    Petitionsverfahrens hätte der Petitionsausschuss zumindest zeitlich mit der Presse informiert werden müssen,
    um diesen nicht in seine Arbeit zu behindern.

    Aufgrund der bereits erteilten Genehmigung sieht der Ausschuss keine Möglichkeit, dem Anliegen der
    Petenten zu entsprechen. Die Forderung, bestehende Bauleitpläne zu ändern, um negative Auswirkungen auf
    angrenzende Wohngebiete zu verhindern, ist für den Petitionsausschuss nachvollziehbar. Er sieht dafür
    jedoch aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit.

    Begründung (PDF)

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