Region: Bremen

S 18/215 - Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung in der Lesumbroker Landstraße

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
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Petitionen er afsluttet

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Petitionen er afsluttet

  1. Startede 2013
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition der Bremischen Bürgerschaft ,

Die Bremische Bürgerschaft möge sich dafür einsetzen, dass nun auch ein Konzept dafür entwickelt wird, wie der Verkehr bzw. das Verkehrstempo auf der Lesumbroker Landstraße an die neue Verkehrsregelung (Tempo 30 auf 10 km hin und zurück) angepasst werden kann.

Die Verkehrsbehörde hat nun durch ein neues Schild (Tempo 30 auf 10 km hin und zurück) die Verkehrsregelung auf der Lesumbroker Landstraße klarer gekennzeichnet.Da das Verkehrstempo sich jedoch erwartungsgemäß bisher gegenüber dem früheren Zustand kaum geändert hat und sich kaum ein Auto oder Motorrad an das vorgeschriebene Tempo hält, wäre es aus der Sicht der Anwohner, die unter dem dadurch hervorgerufenen Lärm leiden, wünschenswert, geeignete Maßnahmen zu ergreifenen, die zumindest auf den bewohnten Teilen der Lesumbroker Landstraße sicherstellen, dass das Tempo 30 nicht allzu sehr überschritten wird.

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Nyheder

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 30 vom 09.07.2014

    Der Ausschuss bit tet, folgende Eingabe dem Senat m it der Bitte um Abhilfe zuzuleiten :

    Eingabe Nr.: S 18/215

    Gegenstand:
    Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung in der Lesumbroker Landstraße

    Begründung:
    Der Petent beschwert sich darüber, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Lesumbroker
    Landstraße häufig überschritten werde. Die Beschilderung sei nicht ausreichend. Es müssten geeignete
    Maßnahmen ergriffen werden, die zumindest in den bewohnten Teilen der Straße sicherstellten, dass die
    Höchstgeschwindigkeit eingehalten werde.

    Der Petiti onsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Inneres
    und... mere

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