Bölge : Bremen

S 18/278 - Ausnahmen vom Leinenzwang

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
10 Destekleyici 10 İçinde Bremen

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  1. Başladı 2014
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir der Bremischen Bürgerschaft.

Verringerung der Grünflächen mit Anleinpflicht für Hunde.

Begründung:

Es ist klar, daß in den großen Wald- und landwirtschaftlichen Gebieten ganzjährig angeleint werden sollte. Da es aber keine Kontrollen gibt und man als Privatperson nur ermahnen kann, werden die Uneinsichtigen es nicht tun und es z.B.in Höpkens-/Muhles-Park mit starkem Wildwechsel zu Zwischenfällen kommen.

Das ist aber kein Grund, jeden Quadratmeter Gras oder Buschwerk zur Wildschutzzone zu erklären.

Es gibt viele Grünstreifen entlang von stark genutzten Wegen

(Leher Feld in Horn-Lehe/ Bereich Mariannenhof in Borgfeld) als Verbindung von Stadtteilen, zu den Kita`s und Schulen, die keine Deckung und Ruhe für die Tiere bieten.

Wenn ein erzogener Hund sich auf den Wegen oder im Bereich des seitlichen Grasstreifens bewegt, besteht sowieso keine Gefahr!

Bei diesen kleineren, schmalen Streifen mit evtl. Gräben kommen

als Bodenbrüter nur Enten in Frage und die werden mehr von der übermäßigen Fütterung mit Brot umgebracht!

Die größere Gefahr für Tiere geht von den Katzen aus und das auch in den Gärten der ganzen Stadt. So ist es unverständlich, daß die teils gefährdeten Singvögel, neben den natürlichen Feinden, auch von den Haustieren gestört werden.

Was nützt eine solche stramme Regelung, wenn sie nicht beobachtet wird und vor dem Revier AM Wall die Hunde frei laufen!

Bitte überdenken Sie, die Situation der Grünstreifen und ihre

Tauglichkeit als Brut- oder Setzplatz, um den gehorsamen Hunden mit ihren bewußten Haltern genügend Freiraum und Spielmöglichkeiten zu geben.

Über Kosten, Unterhaltung, lange Wege, Abwehr gegen sehr viele Hunde in den Freilaufgehegen möchte ich mich nicht äußern.

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Haberler

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses Nr. 37 vom 17. April 2015

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären:

    Eingabe Nr.: S 18/278

    Gegenstand:
    Ausnahmen vom Leinenzwang

    Begründung:
    Die Petentin bittet, Grünstreifen an stark genutzten Wegen vom Leinenzwang während der Brut - und
    Setzzeit auszunehmen. Die Grünstreifen böten keine Deckung für Bodenbrüter, so dass eine Gefährdung für
    Vögel ni cht zu befürchten sei. Die Petition wird von 10 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

    In dem zu der Petition eingerichteten Internetforum wird darauf hingewiesen, dass Grünstreifen entlang von
    stark genutzten Wegen nicht geeignet seien, Hunden ei n artgerechtes Austoben und die Interaktion... daha ileri

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