Region: Bremen

S 18/378 - Erhöhung und Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
32 Støttende 32 i Bremen

Petitionen er afsluttet

32 Støttende 32 i Bremen

Petitionen er afsluttet

  1. Startede 2015
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition der Bremischen Bürgerschaft ,

Jede Feuerwehrbeamtin und jeder Feuerwehrbeamter im Einsatzdienst bekommt in Bremen eine Feuerwehrzulage von 127,38 brutto im Monat. Die Feuerwehrzulage ist dazu gedacht, die besonderen Belastungen des Einsatzdienstes zu honorieren. Diese Zulage ist seit Jahrzehnten nicht erhöht worden und die Ruhegehaltfähigkeit wurde ab 2008 stufenweise abgeschafft.

Die Motivation der Beamtinnen und Beamten wird durch erfolgte, teilweise nicht nachvollziehbare Einsparungen belastet. Insbesondere durch den Verlust der Ruhegehaltfähigkeit der Feuerwehrzulage.

Um gegewärtig und künftig weitere finanzielle Einbußen zu vermeiden ist es zwingend erforderlich, die Feuerwehrzulage in Bremen zu erhöhen, zu dynamisieren und die Ruhegehaltfähigkeit wieder herzustellen.

Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamten sind zum großen Teil extremen Situationen ausgesetzt, bei denen sie nicht nur körperlichen sondern auch psychisch an den Rand der Belastbarkeit kommen.

Oft werden die psychischen Belastungen im Feuerwehrberuf übersehen.

Die Bilder vergisst eine Feuerwehrfrau/mann nie und sie lassen sich nicht löschen, wie ein Feuer! Dieses Feuer ( Belastung ) verschwindet auch nicht automatisch mit der Pensionierung, vielmehr nehmen Feuerwehrleute diese Belastungen mit in den Ruhestand.

Allein vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung und Ruhegehaltfähigkeit sowie Dynamisierung der Feuerwehrzulage nicht nur erforderlich sondern zwingend. In Schleswig-Holstein und dem Saarland ist die Erhöhung auf 150 Euro bzw. um 25 Euro bereits erfolgt, in Niedersachsen wurde zumindest eine Anpassung an das bayerische Niveau erreicht, damit sind die Forderungen der Feuerwehrmänner und -frauen aus der Tarif- und Besoldungsrunde 2011 dort zumindest zum Teil umgesetzt worden. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund dafür, den Bremer Feuerwehrleuten diese Erhöhung vorzuenthalten.

Da von vielen Feuerwehrbediensteten die Höchstpension nicht erreicht wird, ist die Ruhegehaltfähigkeit von besonderer Bedeutung und dient als Ausgleich für die hohen Belastungen des Feuerwehrdienstes. Sie ist ein Ausdruck der Wertschätzung für den anspruchsvollen Dienst.

Denn wo eine Bürgerin/Bürger aus einem brennenden Haus rennt, rennen wir rein und retten Menschenleben und Sachwerte!

Wir sind es Wert, endlich die finanzielle Anerkennung zubekommen, die uns zusteht!

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Nyheder

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschuss (Stadt) Nr. 10 vom 3. Juni 2016

    Der Ausschuss bittet mehrheitlich mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der SPD und
    Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der CDU und der Fraktion
    die Linke sowie bei Enthaltung des Mitglieds der Fraktion der FDP folgende Eingabe für erledigt zu
    erklären, weil er keine Möglichkeit sieht, dem Anliegen zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 18/378

    Gegenstand:
    Erhöhung und Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage

    Begründung:
    Die Petentin setzt sich dafür ein, die Feuerwehrzulage in Bremen zu erhöhen, zu dynamisieren und deren
    Ruhegehaltsfähigkeit wiederherzustellen. Sie trägt vor, Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr... mere

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