Տարածաշրջան: Bremen
 

S 18/41 - Katzensteuer

Դիմորդը հանրային չէ
Դիմումը հասցեագրված է
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

20 Ստորագրություններ

Հայտը փակվել է

20 Ստորագրություններ

Հայտը փակվել է

  1. Սկսվել է 2011
  2. Հավաքածուն ավարտված է
  3. Ուղարկված է
  4. Երկխոսություն
  5. Ավարտված է

Սա առցանց der Bremischen Bürgerschaft խնդրագիր է։

Դիմումը հասցեագրված է. Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Beantragt wird eine Steuer für alle Hauskatzen.

Es gibt bereits eine Steuer für Hunde, dementsprechend ist es nur gerecht, wenn ebenfalls eine Steuer auf Hauskatzen erhoben wird.

Grund: 1. Hauskatzen verunreinigen unsere Stadt (Hinterlassenschaften der Katzen).

2. Gefährdung des öffentlichen Verkehrs (Häufiges Betreten von unseren Strassen durch Katzen).

3. Sehr viele verwahrloste herrenlose Katzen (Durch die Erhebung der Katzensteuer würden diese eingedämmt).

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Տեղեկատվություն հայցադիմումի մասին

Խնդրագիրը սկսվել է: 03.11.2011
Հավաքածուն ավարտվում է: 16.12.2011
Տարածաշրջան: Bremen
կատեգորիա:  

նորություններ

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 12 vom 10.10.2012

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
    keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 18/41

    Gegenstand:
    Katzensteuer

    Begründung:
    Der Petent setzt sich für die Einführung einer Katzensteuer ein. Er trägt vor, da es bereits eine
    Hundesteuer gebe, sei die Einführung einer Katzensteuer gerecht. Katzen verunreinigten die Stadt
    und gefährdeten den öffentlichen Verkehr. Außerdem gebe es viele verwahrloste, herrenlose Katzen.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
    Finanzen eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
    öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis
    der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss kann das Anliegen des Petenten nicht unterstützen. Seiner Ansicht nach
    würden der Verwaltungsaufwand und der Steuerertrag in keinem angemessenen Verhältnis
    zueinander stehen. Zur weiteren Begründung wird Bezug genommen auf die dem Petenten bekannte
    Stellungnahme der Senatorin für Finanzen.

    Begründung (PDF)

Die frei lebenden Katzen müssen dringend sterilisiert werden. Zusätzlich Bedarf es einer Steuer damit die Menschen umdenken und sich nicht mal so nebenbei eine Katze anschaffen. Ausserdem könnte man mit dieser Steuer die Kastration finanzieren. Pro Tierschutz: Die Heimischen Vögel haben es schon schwer genug. Wir müssen ihnen nicht noch Killer auf vier Pfoten heranzüchten.

Es ist eine Unzumutbarkeit auf Tiere eine Steuer zu verlangen. Egal ob Hund oder Katze. Nicht umsonst sträubt sich die Bundesregierung dagegen Tiere als Lebeswesen gesetzlich zu betrachten. Eine SACHE kann man besteuern. Wenn das die Regierung macht dann: -sollte das Geld ausschließlich für die Sache Tiere verwendet werden. -der Staat die Gemeinde die Verantwortung dafür übernehmen, dass etliche Besitzer ihre Tiere aussetzen, misshandeln oder töten werden -der Staat die Gemeinde die Verantwortung dafür übernehmen, dass Tierheime und Tierauffangstationen überlaufen werden.

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