Région: Brême

S 19/122 - Installation eines Blitzgerätes am Fußgängerüberweg Rembertistraße

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
129 Soutien 129 en Brême

Le processus de pétition est terminé

129 Soutien 129 en Brême

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne der Bremischen Bürgerschaft.

Installation einer festen Blitz-/Rotlicht-Überwachungsanlage am Fußgängerübergang Rembertistrasse – Fahrtrichtung von Hochstrasse Richtung Rembertiring

Begründung:

Am 10.01.2016 wurde dem Beirat Mitte ein Bürgerantrag mit der Forderung eingereicht, am Fußgängerübergang Fedelhören in o.a. Fahrtrichtung eine Blitz-/Rotlicht-Überwachungsanlage fest zu installieren, der kurzfristig von über 70 Unterschriften von Bürgern unterstützt wurde.

Der Beirat Mitte hat sich am 16.02.16 mit diesem Antrag befasst. Dabei erkannte der Beirat an, „ dass die von der Hochstrasse in den Rembertiring einfahrenden PKW erfahrungsgemäß zu überhöhter Geschwindigkeit tendieren und eine Neigung besteht, die beiden kurz hintereinander liegenden ampelgesicherten Fußgängerüberwege hier in einem Zug zu durchfahren, was möglicherweise statistisch gesehen zu einer höheren Anzahl von Rotlichtüberfahrungen führt. Jedoch sollte der Standort dieser Anlage vor der ersten der beiden ampelgesicherten Fußgängerüberwege (gemeint ist die Rembertistrasse, Anm. d. Verf.) installiert werden.“ (aus dem Schreiben des Ortsamts Mitte vom 03.03.16 an die Einreicher des Bürgerantrags).

Der Beirat faßte den Beschluss, den Bürgerantrag in dieser modifizierten Version inhaltlich zu unterstützen und bat die Polizei Bremen, diesem Ansinnen nachzukommen und die dafür erforderlichen Mittel zu beantragen.

Der Senator für Inneres lehnte mit Schreiben des Staatsrats Th.Ehmke vom 03.05.16 eine Unterstützung des Beschlusses des Beirats ab. Begründet wurde dieses damit, dass an diesem Verkehrsbereich „bereits Maßnahmen durchgeführt (wurden, Ergänzung d.Verf.). Neben der Veränderung der Ampelphasen durch das ASV wurden durch Kräfte des Polizeireviers Innenstadt Schwerpunktmaßnahmen durchgeführt. Dabei wurden kaum Rotlichtfahrten festgestellt.“ Außerdem befände sich an der angegebenen Örtlichkeit kein Unfallschwerpunkt. Das Schreiben endet mit der Formulierung: „Die zu erwartenden Aufwendungen stehen in keinem Verhältnis zur aktuellen Verkehrssituation.“

Der Beirat nahm hierzu wie folgt Stellung: „Der Beirat bedauert die Entscheidung des Senators für Inneres. Er sieht weiterhin gute Argumente für das Aufstellen einer Blitz-/Rotlichtüberwachungsanlage an dieser Stelle, da die Geschwindigkeiten auf der Hochstrasse grundsätzlich die Tendenz zu überhöhter Geschwindigkeit mit sich bringt und die querenden Fußgänger damit gefährdeter als an gewöhnlichen Ampelanlagen sind.“ (zit. aus Email von Frau Jagemann vom Ortsamt Mitte an den Petitionssteller vom 16.02.16).

Da der Beirat seine Möglichkeiten zur Durchsetzung einer solchen Anlage als ausgeschöpft ansieht, verwies er die Bürgerantragssteller auf die Einreichung einer Petition an den Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft.

Diesen reichen wir hiermit ein mit folgender Erwiderung auf das Schreiben der Innenbehörde:

  • der Verweis auf durchgeführte Maßnahmen des ASV bez. Veränderung der Ampelphasen an dieser Örtlichkeit beruht offenbar auf Unkenntnis der Sachlage. Nicht die Ampelanlage aus Richtung Hochstrasse, sondern die gegenüberliegende aus Richtung Ernst-Glässel in Richtung Hochstrasse ist vom ASV modifiziert worden. Das ASV hat auf mehrfache telefonische Nachfrage mitgeteilt, dass solch eine Phasen-Modifikation bei der Ampelanlage, die Gegenstand des Antrags war, technisch nicht realisierbar ist.

  • das Ergebnis der Schwerpunktmaßen der Polizei, dass kaum Rotlichtfahrten festgestellt wurden, widerspricht eklatant den Alltagserfahrungen all jener, die täglich diese Ampelanlage als Fußgänger oder Fahrradfahrer nutzen. Die von den Bürgerantragsstellern gesammelten Unterschriften wären noch viel zahlreicher, wenn genügend Zeit hierfür zur Verfügung gestanden hätte. Es gibt unzählige Gespräche mit Nachbarn und Passanten, die hier die gleichen Erfahrungen bez. der Rotphasenverstöße gemacht haben.

Wir ziehen daher den Aussagewert dieser Argumentation, die empirische Basis, auf der die Polizei zu diesem Ergebnis kommt, mit energischem Widerspruch in Frage. Die hierzu gemachte Formulierung der Innenbehörde ist zudem so pauschal wie nichtssagend, da überhaupt nicht nachvollzogen werden kann, wann, von wo, wie oft, wie lange, ob von erkennbaren Polizeikräften, etc. hier die Situation vor Ort beobachtet wurde. Wir selber haben noch nie Polizei in dem Verkehrsbereich gesehen, die hier beobachtet oder gar kontrolliert!

  • dass hier kein Unfallschwerpunkt ist, weil wenige Unfälle passieren, wird überhaupt nicht bestritten. Es ist aber vor allem der Umsicht der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer geschuldet, dass hier nicht mehr Menschen verunfallen. Aber muss das erst geschehen, damit hier behördlicherseits auf Handlungsbedarf erkannt wird? In diesem Zusam-menhang wird darauf verwiesen, dass auch Kinder/Schüler diesen Überweg benutzen, um in die Bürgermeister-Schmidt-Schule an der Contrescape zu gelangen.

Zum Aufgabenspektrum der Polizei gehört bei der Verkehrsüberwachung u.a. die Gefahrenabwehr, damit auch präventive Maßnahmen im Verkehrsraum. Diese will die Innenbehörde an dieser Örtlichkeit offenbar nicht vornehmen. Dabei wird dieser Verkehrsbereich mit täglich weit über 40.000 Fahrzeugen genutzt. Damit besteht hier rein quantitativ ein ungleich höheres Verkehrsrisiko als an vielen anderen Übergangsquerungen in Bremen.

  • da es sich bei dokumentierten Rotlichtverstößen um eine Ordnungs-widrigkeit im Sinne der StVO handelt, könnte die Stadtgemeinde hier Einnahmen generieren, die die Ausgabenseite mit zu erwartendem Surplus irgendwann ausgleichen werden. Dies dann auch noch an einer Lokation, wo im Gegensatz zu vielen anderen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen (z.B. Blitzer auf der Hochstrasse) der Sinn und Zweck für die Verkehrssicherheit nachvollziehbar ist. Ausserdem hätte die Stadtge-meinde Bremen eine zusätzliche Überwachungsanlage, die irgendwann dann auch an anderer Stelle im Stadtgebiet eingesetzt werden könnte.

Der Petitionsausschuss wird nach alledem mit dieser Petition gebeten, der Argumentation der Innenbehörde zu widersprechen und diese aufzufordern, den Beschluss des Beirats Mitte, fußend auf dem Bürgerantrag, umzusetzen.

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Actualités

  • Auszug aus dem Bericht des städtischen Petitionsausschusses Nr. 25 vom 12. Januar 2018
    Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
    keine Möglichkeit sieht, den Eingaben zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 19/122

    Gegenstand:
    Installation einer festen Blitz -/Rotlicht- Überwachungsanlage

    Begründung:
    Der Petent setzt sich dafür ein, dass am Fußgängerüberweg Rembertistraße - Fahrtrichtung von der
    Hochstraße kommend in Richtung Rembertiring eine feste Blitz -/Rotlicht- Überwachungsanlage
    installiert wird. Dies sei notwendig, da die von der Hochstraße komme nden Fahrzeuge oftmals mit
    überhöhter Geschwindigkeit in den Rembertiring einfahren, um die beiden kurz hintereinander
    liegenden ampelgesicherten... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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