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Tämä on online-vetoomus der Bremischen Bürgerschaft .
Petition: Hecken und Sträucher bei Baumaßnahmen
Das Land möge die Verordnungen und Gesetze so ändern, dass bei einer Kompensationsmaßnahme durch das Pflanzen von Büschen und Hecken mindestens drei Schlehen je Maßnahme gepflanzt werden.
Im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung Bremen stehen gut 50 % aller Bienen und Hummeln auf der roten Liste. Zwar existieren auch vereinzelte Aktionen und Bestrebungen diesem Artensterben entgegenzuwirken, aber es fehlt an einem flächendeckenden Konzept.
Durch die simple Anweisung im Bebauungsplan, dass bei den Kompensationsmaßnahmen durch Hecken oder Büsche mindestens drei Schlehen gepflanzt werden müssen und bei Abgang ersetzt werden müssen, kann sich die Situation im Laufe der Jahre für viele Arten verbessern. In Kombination mit der Erstellung der Flächennutzungspläne kann so in einem Gewerbegebiet ein geschlossenes Habitat mit einer akzeptablen Größe entwickeln. Da diese Maßnahme kostenneutral für alle Beteiligten ist, sollte diese Maßnahme umgesetzt werden.
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Beschluss des Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
ajankohtana 15.2.2019
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