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Begjæringen er avsluttet
Dette er en nettbasert petisjon der Bremischen Bürgerschaft .
Begjæringen er stilet til: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
Fütterverbot für verwilderte Haustauben (Stadttauben) in Bremen
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§ 14 Fütterung von Tauben:
Es ist verboten, Wildtauben, verwilderte Haustauben oder Möwen zu füttern.
Zitat aus dem: Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung in der Stadt Bremerhaven.
Meine Eingabe:
Bitte diesen § 14 in das Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung Bremen übernehmen.
Seit Monaten werden an mehreren Stellen im Innenstadtbereich von Bremen verwilderte Haustauben (Stadttauben) regelmäßig täglich mit Unmengen an Körnern gefüttert.
Somit werden auch Ratten, Mäuse und andere Tiere zwangsläufig angelockt und mitgefüttert.
Die Polizei hat dagegen keine Handhabe (ich habe mit mehreren Polizeibeamten gesprochen), hätte dann aber die Möglichkeit, gegen die Fütterei vorzugehen.
Dass verwilderte Haustauben Krankheiten übertragen, ist bekannt.
Dass Ende 2016 die Vogelgrippe in und rund um Bremen von diesen verwilderten Haustauben verursacht wurde, liegt durchaus im Bereich des Möglichen.
Verwilderte Haustauben und Ratten fressen gemeinsam an der selben Futterstelle.
Verwilderte Haustauben sollten ebensowenig gefüttert werden wie Ratten.
Link til kampanjen
Avrivningslapp med QR-kode
nedlasting (PDF)Informasjon om kampanjer
Petisjon startet:
04.05.2017
Begjæringen avsluttes:
15.06.2017
Region:
Bremen
kategori:
nyheter
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Eingabe Nr.: S 19/238
Gegenstand:
Gesetzesinitiative zum Verbot der Fütterung von Tauben
Gemäß § 3 Absatz 3 Ziffer 5 Satz 3 ist die Petition abgeschlossen.
Begründung (PDF)
debatt
Verwilderte Haustiere (sogenannte "Stadttauben") nicht zu füttern, obwohl sie tagtäglich gegen den Hungertod ankämpfen und keine artgerechte Nahrung (Körner) finden, ist grausame Tierquälerei. Tauben stellen zudem KEINE erhöhte Gesundheitsgefahr für den Menschen da. Nur durch betreute Taubenschläge kann die Population eingedämmt werden. Fütterungsverbote bewirken lediglich, dass die Tauben vermehrt brüten, um ihre Art zu erhalten.