Regija: Bremen
 

S 19/310: Beschwerde über Geruchsbelästigung

Vlagatelj ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

205 Podpisi

Peticija je bila zaključena

205 Podpisi

Peticija je bila zaključena

  1. Začelo 2017
  2. Zbiranje končano
  3. Poslano
  4. Pogovorno okno
  5. Končano

To je spletna peticija der Bremischen Bürgerschaft.

Peticija je naslovljena na: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Uns stinkt’s! Geruchsüberlastung stoppen! Brandgefahr verringern! Abfallwirtschaft ordnen!

Bei der Ansiedlung der Firma ProEntsorga am Hemelinger Hafen wurden Bremische Bürgerschaft und Petitionsausschuss sowie Beirat Hemelingen und Öffentlichkeit vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr an der Nase herumgeführt. Entgegen öffentlichen Bekundungen der Spitzenkandidatinnen und -kandidaten zur Bürgerschaftswahl 2015 wurden die Themen Abstände zur Wohnbebauung und abfallwirtschaftliches Standortkonzept nicht angefasst. Der Entwurf des „Abfallwirtschaftsplans 2017 für das Land Bremen“ (Stand Juli 2017) wird diesen Diskussionen in keiner Weise gerecht.

Jetzt kommt die nächste Absurdität hinzu: Obwohl für ein seit Jahren vorbereitetes Baugebiet ein Geruchsgutachten vorliegt, das besagt, dass die Gerüche der Coffein Compagnie im Norden des Ortsteils und von Jacobs Douwe Egberts im Süden des Ortsteils jeweils für sich schon einer Wohnbebauung im Ortsteil Hemelingen entgegenstehen, beabsichtigen die Behörden jetzt die Genehmigung des Umschlags von rund 3.500 Tonnen Gelben Säcken, das sind wöchentlich etwa 67 Tonnen, in der Hermann-Funk-Straße am Hemelinger Hafen auf Gelände der Firma Hirsch in rund 200 Metern Entfernung zur Wohnbebauung unter freiem Himmel ab dem Jahr 2018. Die Firma Hirsch möchte dabei als Unterauftragnehmer der Firma RMG Rohstoffmanagement tätig werden, die wiederum eine Ausschreibung der Freien Hansestadt Bremen für die Abfuhr der Gelben Säcke in Bremen gewonnen hat. RMG zieht unverständlicherweise zusätzlich einen Standort an der Funkschneise in Betracht, der offenbar noch deutlich näher an der Wohnbebauung läge.

In dem Geruchsgutachten noch nicht berücksichtigt wurden die im Stadtteil berüchtigten Gerüche der Asphaltmischanlage der Firma DEUTAG in der Nachbarschaft. Es sind insgesamt bereits so hohe Geruchsbelastungen im Bestand vorhanden, dass die Behörden derzeit davon ausgehen, dass an zentraler Stelle im Ortsteil Hemelingen an der Diedrich-Wilkens-Straße nicht mehr gebaut werden kann. Auch die geplante Bebauung der bisherigen Gelände von Könecke und Coca-Cola ist durch die hohe Geruchsbelastung möglicherweise gefährdet. Die Verhinderung einer weiteren Erhöhung der Geruchsbelastung für den Ortsteil ist für die Behörden jedoch kein Thema. Hier werden die Interessen der ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger mit Füßen getreten.

Die beabsichtigte offene Lagerung der Gelben Säcke befeuert außerdem die Brandgefahr gerade der Betriebe der Abfall- und Recyclingwirtschaft am Hemelinger Hafen. In den Vorjahren ist es zeitweise zu einer hohen Anzahl von Bränden am Hemelinger Hafen gekommen. Dies in enger Nachbarschaft zu einigen Risikobetrieben und zur Wohnbebauung erfordert besondere Sorgfaltspflichten der Behörden.

Die Unterzeichnenden dieser Petition fordern daher:

  1. den Antrag auf Nutzungsänderung nur mit weiteren Auflagen zum Schutz vor Gerüchen und unter Eindämmung der Brandgefahr sowie weiteren Auflagen zum Umgang mit dem Abwasser zu genehmigen

  2. die Stadtgemeinde hat auch in ihrer Rolle als Auftraggeber für die Abholung der Bremer Gelben Säcke für die Durchsetzung der Schutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen

  3. eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes für das betreffende Gebiet am Hemelinger Hafen

  4. die überfällige Vorlage eines modernen abfallwirtschaftlichen Standortkonzeptes für die Stadtgemeinde Bremen.

Einreichender Petent:

Jens Dennhardt, Bremen-Hemelingen

Weitere Erstunterzeichnende:

Birgit Böcker, Bremen-Arbergen

Ralf Bohr, Bremen-Hemelingen

Karla Hense-Brosig, Bremen-Hemelingen

Rita und Felix Bürgers, Bremen-Hemelingen

Gabriele Cords, Bremen-Hemelingen

Hans-Peter Hölscher, Bremen-Arbergen

Alfred Kothe, Bremen-Hastedt

Annette Mahler, Bremen-Hemelingen

Norbert Schepers, Bremen-Arbergen

Petra und Günther Vollborn, Bremen-Hemelingen

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prenos (PDF)

Informacije o peticiji

Peticija se je začela: 10. 12. 2017
Zbiranje se konča: 22. 01. 2018
Regija: Bremen
kategorija:  

novice

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 37 vom 26. April 2019

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

    Eingabe Nr.: S 19/310

    Gegenstand:
    Beschwerde über Geruchsbelästigungen

    Begründung:
    Die Petenten wenden sich gegen eine mögliche Genehmigung des Umschlags von gelben Säcken an
    zwei Standorten in Hemelingen. Begründet wird dies mit der möglichen Erhöhung der Geruchsbelastung
    im Stadtteil. Vor diesem Hintergrund fordern die Petenten, den Antrag auf Nutzungsänderung nur mit
    entsprechenden Auflagen zu genehmigen, den bestehenden Bebauungsplan für das Gebiet am
    Hemelinger Hafen zu ändern und ein modernes abfallwirtschaftliches Standortkonzept für die
    Stadtgemeinde Bremen vorzulegen.
    Die Petition wird von 235 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.
    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petenten eine Stellungnahme des Senators für
    Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatten die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen im
    Rahmen der öffentlichen Beratung der Petition persönlich vorzutragen. Unter Berücksichtigung dessen
    stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:
    Das den Hintergrund des Petitionsverfahrens darstellende Anliegen hat sich erledigt. Die nach dem
    Bundesimmissionsschutzgesetz erforderliche Anzeige zum Umschlag von gelben Säcken in der
    Hermann-Funk-Straße wird von dem betreffenden Unternehmen nicht weiterverfolgt. Für den zweiten
    Standort in der Funkschneise ist ein Genehmigungsantrag nicht eingegangen. Nach Aussage des
    Unternehmens werden die Pläne für diesen Standort ebenfalls nicht weiterverfolgt.
    Soweit die Petenten fordern, den bestehenden Bebauungsplan so zu ändern, dass künftig
    entsprechende Genehmigungsvorgänge nicht mehr möglich sind, kann der Petitionsausschuss nicht
    entsprechen. Im Rahmen des Neuaufstellungsverfahrens des Flächennutzungsplans für die
    Stadtgemeinde Bremen ist die besondere Problematik in Hemelingen, wo gewerbliche und hafen-
    /industrielle Nutzung dicht an die Wohnbebauung heranreichen, berücksichtigt worden. Es wurde eine
    Zonierung vorgenommen, die hinter dem an die Wohnbebauung angrenzenden Autobahnzubringer
    zunächst ein Gewerbegebiet und erst im Anschluss daran ein Industriegebiet vorsieht. Im
    Gewerbegebiet können grundsätzlich Abfallanlagen ausgeschlossen werden, wenn dieses
    entsprechend modifiziert wird.
    Damit kann dem Anliegen der Petenten zwar langfristig Rechnung getragen werden. Aktuell kann der
    Bebauungsplan, der im gesamten Gebiet eine industrielle Nutzung vorsieht, nicht geändert werden. Bei
    der Überplanung von bestehenden Baugebieten stellt die bestehende Nutzung einen wesentlichen
    Abwägungsbelang dar. Würde man Festsetzungen treffen, die die aktuell ausgeübte industrielle
    Nutzung unmöglich machen, würde dies in die vorhandenen Rechte der betreffenden Betriebe
    eingreifen. Voraussetzung für einen solchen Eingriff wäre die Notwendigkeit, in der Abwägung
    gewichtigen anderen Belangen den Vorzug vor den Belangen der betroffenen Betriebe zu geben. Da
    solche gewichtigen Belange, die elementare Eingriffe in mehrere ausgeübte Nutzungen rechtfertigen
    würden, nicht ersichtlich sind, wäre eine solche Planung aller Voraussicht nach abwägungsfehlerhaft.
    Eine solche Planung könnte auch erhebliche Entschädigungsansprüche auslösen.
    Nach Auffassung des Petitionsausschusses ist das Bremer Abfallwirtschaftskonzept modern und
    berücksichtigt die jeweiligen Standortsituationen in den Stadtteilen. Die städtebaulichen und
    planerischen Rahmenbedingungen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten werden unter anderem im
    Rahmen der entsprechenden baurechtlichen Verfahren festgelegt und eingehalten. Ein Defizit sieht der
    Petitionsausschuss insoweit nicht.

    Begründung (PDF)

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