Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 2 vom 8. November 2019
Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:
Eingabe Nr.: S 19/396
Gegenstand:
Kostenexplosion beim Neubau des Klinikums Bremen-Mitte
Begründung:
Der Petent kritisiert – unter Beziehung auf das Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler –
die erfolgte Steigerung der Kosten für den Teilersatzneubau am Klinikum Bremen-Mitte.
Darüber hinaus macht er sich die Forderung des Bundes der Steuerzahler zu eigen, Bremen
hätte sich den Klinik-Neubau besser von einem Generalunternehmer schlüsselfertig zum
Festpreis erstellen lassen sollen. Die Petition wird von einer Mitzeichnerin und einem
Mitzeichner unterstützt.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der
Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz eingeholt. Außerdem hatte
der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu
erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz hat in ihrer dem Petenten
vorliegenden Stellungnahme die Hintergründe der Kostensteigerung sowie die Begründung für
den Verzicht, ein Generalunternehmen für den Klinikneubau einzusetzen, dargelegt.
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hatte bereits mit Beschluss vom 1. Juli 2014 einen
parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der Gründe für die
Bauverzögerungen, Planungsfehler, Baumängel und Kostensteigerungen beim Bau des
Teilersatzneubaus am Klinikum Bremen-Mitte eingesetzt. Dieser hat sich umfassend mit der
Sachlage auseinandergesetzt und zur Durchführung der Beweisaufnahme insgesamt 12
Beweisbeschlüsse und insgesamt 33 Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständige
vernommen sowie einen über 180 Seiten langen Abschlussbericht mit Empfehlungen
vorgelegt (Drs. 18/1813). Im Ergebnis sieht der Petitionsausschuss keinen Anlass, den bereits
umfassend betrachteten Untersuchungsgegenstand erneut zu betrachten.
Begründung (PDF)