S 19/441 - Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
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  1. Algatatud 2019
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Die Bremer Bürgerschaft möge beschließen und das Ortsamtsgesetz zu ändern/ergänzen. Der Vorschlag soll den Sanierungsstau abbauen helfen und notwendige Massnahmen einfacher umsetzbar machen. 1: Den Ortsämtern sollen mehr Kompetenzen übertragen werden 2: Dazu muss das Stadtteilbudget verdoppelt werden. 3: Die Ortsämter müssen dann gesetzlich verpflichtet werden 50 % des Budgets ausschließlich für die Sanierung bzw. Reparatur von Straßen / Rad- und Gehwegen zu verwenden. 4: Die Ortsämter dürfen Aufträge dies diesbezüglich dann auch direkt vergeben. ggf. über den Weg eines schnellen Genehmigungsweges sofern nötig. 5: Die Ortsämter müssen dann auch personell aufgestockt werden. Alle Punkte funktionieren nur zusammen. Begründung: Seit einiger Zeit ist das Amt für Straßen und Verkehr nach eigenen Angaben kaum noch in der Lage Anfragen aus den Ortsämtern zu bearbeiten. Der Grund ist u.A. Personalmangel. Selbst zugesagte Sanierungen kommen derzeit nicht voran. Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung mfG U. Janko

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uudised

  • Eingabe: S 19/441

    Die Petition ist auf die Beschlussfassung eines Gesetzes durch die Bürgerschaft bzw. eines
    Ortsgesetzes durch die Stadtbürgerschaft gerichtet und wurde deshalb nach § 3 Absatz 3
    Ziffer 5 Satz 1 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische
    Bürgerschaft (BremPetG) den Fraktionen, Gruppen und Einzelabgeordneten übermittelt.

    Begründung (PDF)

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Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

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