S 20_153 Kosten des Polizeieinsatzes anlässlich der Demonstrationen am 5. Dezember 2020

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
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Die bremische Bürgerschaft möge beschließen: Die Kosten für den Polizeieinsatz für die Demonstrationen am 05. Dezember 2020 sind anteilig nach Aufwand den Veranstaltern auf zu erlegen. Das gilt für die Veranstalter der verbotenen Demonstration genau wie die Gegendemonstration. Begründung: Auch im Rahmen der genehmigten Demonstration kam es zu strafbaren Handlungen wie Nötigung, die durch das Versammlungsrecht nicht gedeckt wurden. Es ist völlig unangemessen angesichts der aktuellen Situation solch symbolische Demonstrationen ab zu halten. Andere Veranstalter wie Fridays for Future haben sich aus Rücksicht auf die Gesellschaft auf Demonstrationen verzichtet, da ist es unverständlich auch angesichts der Kontaktbeschränkungen wenn sich die Regierungsparteien an solchen Demonstrationen beteiligen und damit dazu beitragen das die Kosten für Polizei aus dem Ruder laufen. Deshalb sollte das selbe gelten das auch in Bremen bereits für Risikospiele der Bundesliga gilt. Besonders weil die Veranstalter nicht davon absehen auch Bündnisse mit staatsfeindlichen und gewaltbereiten Gruppierungen ein zu gehen. Das Land Bremen hat aktuell für vieles nicht die Finanzmittel das dringend nötig wäre, schon alleine deshalb wäre es ein fatales Signal wenn man 750.000,--€ für einen Polizeieinsatz uns Steuerzahlern zumutet. Dieses Geld wäre zum Beispiel besser angelegt um Bremer Schulen Corona konformen Unterricht zu ermöglichen.

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  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 19 vom 2. Juli 2021

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
    keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 20/153

    Gegenstand: Kosten des Polizeieinsatzes anlässlich der Demonstrationen am 5.
    Dezember 2020

    Begründung:
    Der Petent regt an, dass die Bremische Bürgerschaft per Beschluss die Kosten für den Polizeieinsatz
    im Zuge der Demonstrationen am 05. Dezember 2020 anteilig nach Aufwand den Veranstalter:innen
    auferlegen solle. Im Rahmen dessen sei es zu strafbaren Handlungen wie Nötigung gekommen, die
    durch das Versammlungsrecht nicht gedeckt seien. Daher sollten analog der Praxis bei
    Hochrisikospielen der Fußballbundesliga... Edasi

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