Région: Brême

S20-363 Abnehmende Vitalität von Altbäumen

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
18 Soutien 18 en Brême

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  1. Lancé octobre 2022
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Il s'agit d'une pétition en ligne der Bremischen Bürgerschaft.

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Abnehmende Vitalität soll zukünftig bei Altbäumen kein Kriterium für eine Fällung in einem Bebauungsplan sein.

Totholz stellt einen der wichtigsten und im Land Bremen auch einen der seltensten Lebensräume dar. Der von der EU speziell benannte Eremit als Zeigerart macht deutlich, wie auch international dieser Lebensraum eingestuft wird.

Der Eremit wird häufig als besonders geschützte Art dargestellt, dieses entspricht aber nicht der internationalen Intension. Die Aufgabe der Zeigerart stellt nur sicher, dass der Lebensraum in der Qualität ebenso für viele andere Lebewesen nutzbar ist. Es geht auch nicht um den Biber oder den Fischotter, sondern als Zeigerart, um das Biotop, das diese Arten mindestens haben muss.

Falls in dem Baum kein Eremit lebt, bedeutet es nicht, dass das Totholz nicht von einer Vielzahl von anderen stark rückläufigen Arten bewohnt wird. Die Bezeichnung „abnehmende Vitalität“ ist somit irreleitend.

Begründungen wie im Bebauungsplan 156 sollten somit zukünftig überdacht werden.

„Ein weiterer Silberahorn ist zwar nicht durch das Vorhaben betroffen, wird jedoch aufgrund stark abnehmender Vitalität und der damit verbundenen Reststandzeit ebenfalls gefällt.“

Seite 14 der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 156.

In dem Gebiet wurden auch mithilfe des Bebauungsplans 38 gut 66 Bäume, die unter die Altbaumverordnung fielen, gefällt – die Lebensräume somit vernichtet.

„Bei Durchführung der Planung werden 66 nach der Bremer Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt.“

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