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Bundestag
Änderung der Bundestagsbeschlüsse vom 08.11.2007 und 04.12.2008 zur Bewilligung eines Bundeszuschusses in Höhe von 5 Mio.€ für die Errichtung eines Einheits- und Freiheitsdenkmales in der Stadt Leipzig. Die Änderung soll derart gestaltet sein, dass nun die Möglichkeit bestehen soll, diesen Zuschuss in ein Stiftungsvermögen einzusetzen. Die Erlöse aus der Stiftung sollen in kontunierlichen Abständen für Kunstwerke, z.B. Installationen entlang des Leipziger Innenstadtrings, dem Weg der Leipziger Montags-demonstrationen verwendet werden. Diese könnten z.B. aus Wasser- als Symbol für die Bewegung und Licht- als Symbol für die Ausstrahlung auf Europa- bestehen. Dadurch würde eine lebendige Gedenkkultur für dieses bedeutende Ereignis entstehen. Stiftungszweck soll die Errichtung des Denkmals am 09.10.2089 zum einhundertjährigen Jubiläum des 09.10.1989 sein.
Dôvody
Momentan besteht in der Leipziger Bevölkerung nur eine geringe Akzeptanz für die Errichtung eines weiteren Wendedenkmals. Um einem möglichen Bürgerentscheid gegen die aktuelle Errichtung zu vor zu kommen und öffentlichen Schaden für das europaweit bekannte Ereigniss abzuwenden, suchen wir diese Kompromislösung.