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Petition is addressed to: Oberbürgermeister Alexander Maier
Petition gegen die unverhältnismäßigen Fernwärmepreise der EVF Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG Göppingen
Wir, die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger der Stadt Göppingen und betroffene Fernwärmekunden der EVF, erheben Einspruch gegen die massiv gestiegenen Fernwärmepreise 2024 und die generell mangelnde Transparenz der Preisgestaltung. Die Preissteigerung im Jahr 2024 belastet Privathaushalte in unverhältnismäßigem Maß und widerspricht dem Grundsatz der fairen und sozialverträglichen Energieversorgung. Wir bitten Sie, unsere nachfolgend aufgeführten Forderungen, unabhängig von einer zukünftig geplanten Novelle des AVBFernwärmeV, zu berücksichtigen.
Hintergrund und rechtliche Grundlage: Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat bereits mehrfach auf problematische Preisgestaltungen im Fernwärmemarkt hingewiesen. Aktuell laufen Verbandsklagen nach § 3 UKlaG gegen überhöhte Fernwärmepreise und unzulässige Preisänderungsklauseln, da viele Anbieter ihre marktbeherrschende Stellung nutzen, um Preise und Vertragsbedingungen einseitig festzulegen. Auch das Bundeskartellamt prüft verschiedene Fernwärmeanbieter auf unverhältnismäßige Preissteigerungen.
Bei der EVF gab es eine Steigerung im Arbeitspreis von 8,92 Cent/kWh im Jahr 2022 auf 21,20 Cent/kWh im Jahr 2024 (6) (Anmerkung: Das Jahr 2023 wird von der Betrachtung ausgenommen, da dort die gesetzliche Preisbremse zu Gunsten der Verbraucher:innen wirkte). Zieht man den Preisatlas Fernwärme (1), der extreme Preisunterschiede im 2. Quartal 2024 offenlegte, als Vergleich heran, hätten die Stadtwerke Göppingen / EVF dabei einen Platz in den Top 5 der teuersten Anbieter besetzt. 98% der 180 untersuchten Fernwärmeanbieter hatten günstigere Preise als die Stadtwerke Göppingen / EVF.
Zurückzuführen ist dies auf eine nicht eindeutig geregelte und intransparente Preisgestaltung. In den Gutachten und Stellungnahmen der vzbv vom 12.03.2024 (2) und 04.12.2024 (3) zum Fernwärmesektor wird beispielsweise explizit darauf hingewiesen, dass die Verwendung eines Börsenpreisindex in den Preisänderungsklauseln zu deutlich stärkeren Preissteigerungen für Verbraucher:innen führen kann. Dies zeigt auch der Vergleich von Preisindizes Erdgas (4) des vzbv vom 26.2.2024. Die EVF verwendet in ihrer Preisänderungsformel den Börsenpreisindex EGIX, der deutlich größeren Schwankungen unterliegt als ein von der Verbraucherzentrale geforderter Index des Statistischen Bundesamtes (4).
Wir als Verbraucher:innen fordern eine genaue und verständliche Erklärung sowie Überprüfung der Preisänderungsformel und des darin enthaltenen Kostenelementes. Die vzbv geht in ihren Stellungnahmen außerdem auf das Verhältnis von Kosten- und Marktelement ein, das nach § 24 Absatz 4 AVBFernwärmeV eine angemessene Berücksichtigung der Kosten des Anbieters und des Marktes abbilden muss (5). „Der BGH hat in seiner fortlaufenden Rechtsprechung allerdings den Grundsatz festgelegt, dass die beiden Elemente gleichwertig nebeneinanderstehen.“ (2) Unserer Meinung nach, erfolgt derzeit die Gewichtung von Kostenelement und Marktelement nicht gleichwertig zur Hälfte, sondern mit einer Gewichtung von 80% auf den Börsenpreisindex EGIX und 20% auf den Wärmepreisindex des Statistischen Bundesamts. Wir stellen uns die Frage, ob sich die Kosten der EVF tatsächlich wie ein Börsenpreisindex entwickeln, der dann auch noch mit 80% gewichtet wird, und bitten hierzu um eine nachvollziehbare Erklärung und einen Nachweis auf Angemessenheit. Warum wurde für die Preisberechnung der Fernwärme 2024 ein Gaspreis von Oktober 2022 - September 2023 herangezogen? Im Jahr 2024 waren die Preise bereits wieder viel günstiger und 2023 dagegen exorbitant hoch, mit dem Börsenpreisindex EGIX sogar viel höher als alle anderen Indizes des Statistischen Bundesamtes (4). Es liegt daher die Vermutung nahe, dass sich die EVF speziell im Jahr 2024 auf Kosten der Verbraucher:innen bereichert und die Energiekrise ausgenutzt hat. Diese Annahme wird gestützt durch die Auswertung des Preisatlas Fernwärme, die zeigte, dass 98% der untersuchten Anbieter im Jahr 2024 günstiger waren als die EVF. (1)
Unsere Forderungen:
- Sofortige Überprüfung und Anpassung der Fernwärmepreise durch eine unabhängige Instanz, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben zur "Billigkeit" nach § 315 BGB entsprechen.
- Transparente Offenlegung der Preisberechnungsgrundlagen und tatsächlichen Kosten, einschließlich Personalkosten, Einkaufspreise, Abschreibungen, Wartungskosten und Gewinnmargen der EVF.
- Rückwirkende Zahlung eines Entlastungsbetrages/Gutschrift für das Jahr 2024, in welchem keine gesetzliche Preisbremse wirksam war.
- Sonderkündigungsrecht bei zukünftigen Preiserhöhungen von mehr als 20% und eine stärkere Kontrolle durch die Stadt Göppingen als Anteilseigner der EVF.
Reason
Die Preissteigerung im Jahr 2024 belastet Privathaushalte in unverhältnismäßigem Maß und widerspricht dem Grundsatz der fairen und sozialverträglichen Energieversorgung. Die oben beschriebene Situation ist untragbar und führt zu einer finanziellen Überbelastung vieler Haushalte in Göppingen.
Es liegt die Vermutung nahe, dass sich die EVF speziell im Jahr 2024 auf Kosten der Verbraucher:innen bereichert und die Energiekrise ausgenutzt hat. Diese Annahme wird gestützt durch die Auswertung des Preisatlas Fernwärme, die zeigte, dass 98% der untersuchten Anbieter im Jahr 2024 günstiger waren als die EVF. (1)
Aufgrund des bestehenden Anschluss- und Nutzungszwangs finden wir die gesamte Sachlage als unverhältnismäßig und unzumutbar.
Wir fordern den Oberbürgermeister Alexander Maier in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der EVF sowie die weiteren Verantwortlichen auf, sich für eine faire und sozial gerechte Energieversorgung einzusetzen. Die oben beschriebene Situation ist untragbar und führt zu einer finanziellen Überbelastung vieler Haushalte in Göppingen.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, diese Petition zu unterzeichnen, um gemeinsam für faire Fernwärmepreise einzutreten.
Bürgerinitiative Ursenwang
Bodo Schröder, Christin Messick, Volker Buchele, Kathleen Klaus, Matthias und Beate Siemer, Thomas und Regina Pöschl u.v.m.
Quellen:
1 Siepe, Werner (2024), AUSWERTUNG DES PREISATLAS FERNWÄRME 2. QUARTAL 2024, in: energieverbaucher.de, 27.05.2025, https://www.energieverbraucher.de/de/fwpreise__3548/, letzter Zugriff: 16.02.2025
2 Verbraucherzentrale Bundeszentrale e.V. (2024), FÜR EIN MODERNES VERBRAUCHERRECHT IM FERNWÄRMESEKTOR, in: lobbyregister.bundestag.de, 12.03.2024, https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/hinweise-zum-urheberrecht?documentUrl=/media/b5/fa/320455/Stellungnahme-Gutachten-SG2406210155.pdf, letzter Zugriff: 16.02.2025
3 Verbraucherzentrale Bundeszentrale e.V. (2024), BEZAHLBARKEIT VON FERNWÄRME LANGFRISTIG SICHERN, in: vzbv.de, 04.12.2024, https://www.vzbv.de/sites/default/files/2024-12/24-12-04_Stellungnahme_vzbv_AVBFernw%C3%A4rmeV%20_final.pdf, letzter Zugriff: 16.02.2025
4 Verbraucherzentrale Bundeszentrale e.V. (2024), VERGLEICH PREISINDIZES ERDGAS, in: vzbv.de, 26.02.2024, https://www.vzbv.de/sites/default/files/2024-03/24-02-27_FW_Erdgasindizes_final_freigegeben_bf.pdf, letzter Zugriff: 16.02.2025
5 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), 20.06.1980, in: gesetze-im-internet.de,
https://www.gesetze-im-internet.de/avbfernw_rmev/BJNR007420980.html, letzter Zugriff: 17.2.2025
6 Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG, PREISBLÄTTER (2022-2025), in evf.de, https://evf.de/downloads/waerme, letzter Zugriff: 17.2.2025
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Petition details
Petition started:
02/18/2025
Petition ends:
05/31/2025
Region:
Göppingen VVG
Topic:
Energy
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Änderungen an der Petition
on 06 Mar 2025
Debate
No CONTRA argument yet.
Why people sign
Transparente Preisgestaltung und nachvollziebare Kostenstrukturen für die Belieferung mit Fernwärme. Aufhebung des Vertragszwang und mehr Wettbewerb unter den Anbietern.
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