Alueella: Saksa

Schuldrecht - Kündigung oder Widerruf eines Vertrages auf die gleiche Art und Weise wie bei Vertragsabschluss

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

131 allekirjoitukset

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

131 allekirjoitukset

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Es sollte grundsätzlich möglich sein, einen Vertragsabschluss auf die gleiche Art und Weise zu kündigen und/oder widerrufen, wie er auch geschlossen wurde. Andernfalls sollte der Vertrag automatisch als widerrufen oder gekündigt angesehen werden.Der Bundestag möge beschließen, dass der Vertrag immer auf die gleiche Art und Weise gekündigt werden kann, wie dieser geschlossen wurde. D.H. bei Vertragsschluss über einen App, auch die Möglichkeit einer Kündigung über die identische App, usw.

Perustelut

Besonders im Internet oder auch auf neuen elektronischen Anwendungen, gibt es grundsätzlich auf einfache Art und Weise ein gültiges Rechtsgeschäft abzuschließen. Das Kündigen oder der Widerruf wird einem teilweise künstlich erschwert. Dabei sollte jeder Vertrag auf die gleiche Weise gekündigt werden können, wie er auch vereinbart wurde. Andernfalls sollte der Vertrag automatisch als widerrufen oder gekündigt gelten.Oft nutzen Firmen eine künstliche Erschwernis beim kündigen oder widerrufen. So kann man über eine Anwendung einen Dienst beauftragen, diesen aber oftmals erst schriftlich per Post kündigen oder widerrufen. Teilweise kann man über eine App auf einem Mobilgerät einen Vertrag abschließen, kündigen dann aber nur über eine Webseite eines Desktops. Das sind unzumutbare Hindernisse die hier künstlich erstellt werden. Viele Leute haben inzwischen nur noch ein Mobilgerät und keinen Desktopcomputer mehr. Auf diese Weise werden künstliche Hindernisse erzeugt.Der Bundestag möge beschließen, das der Vertrag immer auf die gleiche Art und Weise gekündigt werden kann, wie dieser geschlossen wurde. D.H. bei Vertragsschluss über einen App, auch die Möglichkeit einer Kündigung über die identische App, usw.Es sollte grundsätzlich möglich sein, einen Vertragsabschluss auf die Gleiche Art und Weise zu kündigen und/ oder widerrufen, wie er auch geschlossen wurde. Andernfalls sollte der Vertrag automatisch als widerrufen oder gekündigt angesehen werden.

Linkki vetoomukseen

Kuva QR-koodilla

Irrotettava lippis QR-koodilla

lataa (PDF)

Vetoomuksen tiedot

Vetoomus alkoi: 10.12.2018
Vetoomus päättyy: 24.01.2019
Alueella: Saksa
Aihe:

Uutiset

Väittely

Ei vielä väitteitä puolesta

Ei vielä väitteitä vastaan

Auta vahvistamaan kansalaisten osallistumista. Haluamme saada huolesi kuuluviin ja pysyä itsenäisinä.

Lahjoita nyt