Reģions: Vācija

Schutz der Begriffe "Presse" und "Journalist"

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Atbalstošs 11 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

11 Atbalstošs 11 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird gefordert, dass die Begriffe "Presse" und "Journalist" geschützt werden und der Begriff "Presse" legaldefiniert wird.

Pamatojums

Mit zunehmenden technischen möglichkeiten hat der Personenkreis der Menschen die sich das "journalistisch" tätig oder "Presse" bezeichnen stark zugenommen. Dabei ist bei den Beitragen dieser selbsternannten "Journalisten" auf diversen Plattformen zu beobachten, dass echte journalistische Tätigkeit kaum stattfindet und es in der Regel nur um möglichst viele Klicks geht. Vor allem bemängele ich, dass die Objektivität bei der Kommentierung der Streams ebenfalls fehlt und der "Kommentator" meißt unsachlich. Eine sachliche und wertfreie Berichterstattung ist aber meines Erachtens der Hauptauftrag eines seriösen Journalisten und die dazu notwendigen Kompetenzen muss man erlernt haben. Damit nicht vor allem an Großveranstaltungen oder Demonstration nicht jeder Smartfonbesitzer sich als "Presse" oder "Journalist" ausgeben kann wäre der Schutz dieser beiden Bezeichnungen wichtig insbesondere1. Um seriöse, kompetente Journalisten von Laien abzugrenzen, und "Journalismus" als Beruf und "Presse" als Instanz(umgangsprachlich) anzuerkennen.2. Droht die Gefahr, dass immer mehr Menschen der Meinung sind durch die Eröffnung eines "Streamimgkanals" das Presserecht für sich in Anspruch nehmen zu dürfen und dadurch "legitimiert" seien Rettungs- und Polizeieinsätze behindern, bzw. aus jeder polizeilichen Anordnung ein angeblich unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit konstruieren. Eine Legadefinition des Begriffs "Presse" war vor den Steigerung der medialen Möglichkeiten noch nicht erforderlich, da der technische Entwicklungsstand ohnehin den Personkreis beschränkt und eine klar Abgrenzung möglich war. Dies ist jedoch seit längerem nicht mehr gegeben und daher ist eine Anpassung an die Situation heute durch den Gesetzgeber m. E. zwingend geboten.

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