Reģions: Vācija
Petīcijas Schutz vor hochgiftigen Kohlesmog attēls
Veselība

Schutz vor hochgiftigen Kohlesmog

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  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Schutz vor hochgiftigen Kohlesmog

Pamatojums

Obwohl im Grundgesetz und Verfassung das "Recht auf Unversehrtheit" verankert ist, darf noch immer mit Kohle in Öfen ohne Rußfilter geheizt werden. Auf das "Recht auf Unversehrtheit" dürfen sich in unseren Staat vor allem Täter und Verursacher verlassen, während Opfer und Geschädigten oftmals nur der Klageweg bleibt. Obwohl Politiker einen Eid ( §56 des GG ) leisten müssen, Schaden vom Bürger und dem Deutschen Volk abzuhalten, besteht beim Gesetzgeber kein Interresse, die Bürger vor hochgiftigen Kohlesmog, Feinstaub und Schwefel zu schützen. Es ist sogar noch immer möglich, zur "Bespaßung" mit Öfen ohne Rußfilter zu heizen, wenngleich die Wohnung bereits zentralbeheizt ist. Die Anwohner müssen dann über Monate den Kohleruß "fressen", ungeachtet deren hochgiftigen und massiv schädigenden Eigenschaften.

Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, schnellsten diesen Smog abzuschaffen!

Zumindest in innerstädtischer Bebauung ist ein dringendes Handeln notwendig, denn das Heizen mit Öfen ohne Rußfilter ist eine nicht unerhebliche "Körperverletzung" an der jedes Jahr einige zehntausend Menschen erkranken und sterben.

Aktion "SMS" - "Schluß mit Smog"

Mai 2015 beantragt beim Petitionsauschuß des Deutschen Bundestages.

Juni 2015 Ablehnung einer Veröffentlichung durch den Petitionsausschuß.

Juli 2015 Übertragung an den Petitionsausschuß des Berliner Abgeordetenhaus.

September 2015 Ablehnung des Petitionsausschuß des Berliner Abgeordnetenhaus.

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Jaunumi

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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
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Nach der Kritik an zu hohen Dieselabgasen vermisse ich von Dobrind, Gröhe, Hendriks und Co. ebenfalls Kritik an den "alten" Ofenheizungen. Und wo bleibt bei dieser Petition die Unterstützung der Umweltverbände?

Pagaidām nav PRET argumentu.

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