Petition richtet sich an:
Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wird um selbstbalancierende elektrische Einräder (EUCs) ergänzt, sodass diese auch ohne Lenker oder Haltestange unter folgenden Bedingungen zugelassen werden:
- Leistung: maximal 1.200 W (wie bereits für selbstbalancierende Fahrzeuge vorgesehen)
- Geschwindigkeit: Maximalgeschwindigkeit von 6–20 km/h
- Technische Ausstattung: Beleuchtung, zwei unabhängige Bremsen, Reflektoren, Nummernschild/Versicherungssiegel
- Anerkennung ohne Lenkstange: Die Steuerung durch Körperbalance reicht künftig als technische Lenkfunktion aus, wodurch EUCs die derzeitige Ausnahmeregel erfüllen.
- Versicherungspflicht: Pflichtversicherung analog zu E-Scootern; Nummernschild als Identifikationsmerkmal.
Ziel ist es, rechtssichere und nachhaltige Mobilität zu fördern, EUC-Nutzer:innen vor Bußgeldern zu schützen und Deutschland an internationale Entwicklungen in der Mikromobilität anzupassen.
Eine gesetzliche Anpassung bringt:
- Klarheit statt Strafe,
- Sicherheit statt Unsicherheit,
- Innovation statt Stillstand.
Begründung
Elektrische Einräder (EUCs) sind innovative, umweltfreundliche Mikromobile. Sie bieten eine emissionsfreie, platzsparende Alternative zum Auto – doch in Deutschland sind sie auf öffentlichen Flächen verboten, weil sie keine Haltestange gemäß eKFV haben. Dieses Verbot stellt eine unzeitgemäße Hürde für nachhaltige Mobilität dar.
EUCs verursachen nahezu keine Emissionen und helfen, Innenstädte zu entlasten. Dank ihres geringen Gewichts und Kompaktheit lassen sie sich leicht in Bus und Bahn mitnehmen oder unter dem Schreibtisch verstauen ideal für Pendler.
Das Fahren auf einem selbstbalancierenden Einrad trainiert Koordination, Core‑Muskulatur und Gleichgewicht. Viele Nutzer verbrennen 200–400 kcal pro Stunde und profitieren von gesteigerter körperlicher und mentaler Gesundheit.
EUCs haben bereits eine engagierte Community geschaffen: soziale Gruppen, Gemeinschaftsfahrten und gegenseitige Unterstützung zeigen, dass diese Technologie Leben bereichert und Innovation fördert.
Aktuell gefährden EUC-Fahrer:innen Bußgelder, Punkte oder Beschlagnahme — obwohl andere eKFV-Fahrzeuge ähnliche technische Voraussetzungen erfüllen und zugelassen sind. Das ist inkonsistent und benachteiligt EUC-Nutzer.
Weil sich sonst nichts ändert