Regione: Tryras
Saugumas

Senkung der Mindestentfernung zur Schule!

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Oberbürgermeister Wolfram Leibe
122 Palaikantis 78 in Tryras

Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.

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  1. Pradėta 2019
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Senkung der Mindestentfernung und Schülerbeförderungskosten!

Ich möchte eine Senkung der Mindestentfernung zur Schule, von derzeit 4 km, auf 3 km beantragen. Es wird bei dieser Regelung der kürzeste Fußweg berücksichtigt. Selbst bei 3,5 km liegt dieser Fußweg laut Google Maps bei ca. 45 Minuten, wobei hier nicht die Geschwindigkeit eines Kindes berücksichtigt wird, das zudem einen schweren Ranzen trägt. Teilweise sind Wege schlecht beleuchtet, nicht einsehbar und auch vom Winterdienst ausgeschlossen.

In vielen Fällen, auch in dem meiner Tochter, ist dieser vorgesehene Schulweg von 3600 Metern unzumutbar.

Ich beantrage daher die Senkung der Wegstrecke auf 3 km bei der Berechnung der Schülerbeförderungskosten.

Zudem dürften schlecht frequentierte und nicht sichere Wege abseits der Hauptstraßen nicht in der Berechnung des Schulweges berücksichtigt werden.

Priežastis

Die Zeiten haben sich geändert, wie mit Sicherheit alle bestätigen können. Ich finde es UNZUMUTBAR meine Tochter mit schwerem Schulranzen bepackt 3600m Fußweg zur Schule zu schicken. Laut GoogleMaps braucht "man" für die kürzeste Strecke (3600m) 46 min. Wenn ich ihr also keine Monatskarte kaufen würde, müsste sie vor 7 Uhr aus dem Haus um rechtzeitig zur Schule zu kommen. Fahrradfahren ist unzumutbar, da die Hauptstraßen morgens im Berufsverkehr alles andere als fahrradfreundlich sind.

Ich möchte zusammen mit euch beantragen, dass die Entfernungsgrenze auf 3 km gesenkt wird und der tatsächliche Schulweg auf zumutbar oder unzumutbar geprüft wird. Z.B. ist laut Stadtverwaltung zumutbar, dass meine Tochter alleine durch Wege geht, die schlecht einsehbar, kaum beleuchtet und vom Winterdienst ausgeschlossen sind.

Würde sie auf öffentlichen Wegen bleiben, wäre die Entfernung zur Schule größer als 4 km.

Es heißt die Bildung in Rheinland Pfalz ist kostenfrei. Die Schülerbeförderung sollte es auch sein, zumindest für unzumutbare Schulwege.

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