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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird die Simplifizierung der verwaltungsrechtlichen Anforderungen für deutsche Staatsbürger im Ausland zu heiraten und/oder ausländische Staatsbürger zu heiraten, gefordert.
Perustelut
Deutsche Staatsbürger benötigen oft ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis, um im Ausland zu heiraten. Die Anforderungen, die seitens der Standesämter in Deutschland für die Ausstellung eines solchen Ehefähigkeitszeugnisses gestellt werden, vor allem, wenn der zukünftige Ehepartner ausländischer Staatsbürger ist, sind unverhältnismäßig kompliziert und verursachen unverhältnismäßige Kosten. Grund hierfür ist, dass das deutsche Standesamt nicht nur die Voraussetzungen für den deutschen Ehepartner prüft, sondern sich anmaßt, auch die Voraussetzungen für den ausländischen Ehepartner zu prüfen. Hierzu müssen dann normalerweise sämtliche Dokumente offiziell ins Deutsche übersetzt, legalisiert und mit Apostille versehen werden, und zusätzlich bei der deutschen Botschaft im Ursprungsland authentisiert werden. Ferner ist, sofern eine Heirat in Deutschland mit Staatsbürgern gewisser Länder (wie beispielsweise Indonesien) gewünscht wird, eine zusätzliche Dispension durch ein Oberlandesgericht nötig. Was mittelalterlich klingt, ist derzeit deutsches Recht im Jahre 2021. Diese verwaltungsrechtlichen Prozesse ziehen sich viel zu lange hin, sind teils mit enormen Kosten verbunden und stellen keinen erkennbaren Nutzen dar. Dies gilt es zu vereinfachen.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
22.01.2021
Vetoomus päättyy:
31.03.2021
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 31.5.2022
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan