Regione: Germania

Soldatengesetz - Ersatzlose Streichung des § 58c Soldatengesetz

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
57 Supporto 57 in Germania

La petizione è stata respinta

57 Supporto 57 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 58c (Übermittlung personenbezogener Daten durch die Meldebehörden) ersatzlos aus dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) zu streichen.

Motivazioni:

Durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 ist das Wehrpflichtgesetz dahingehend geändert worden, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes ausgesetzt und ein freiwilliger Wehrdienst geschaffen worden ist. Mit dem Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes wurden die bisher im Wehrpflichtgesetz enthaltenen Regelungen zum freiwilligen Wehrdienst inhaltsgleich in die Systematik des Soldatengesetzes integriert.Durch die uneingeschränkte Freiwilligkeit des Wehrdienstes besteht aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Notwendigkeit der Datenweitergabe minderjähriger Bürgerinnen und Bürger zu Werbezwecken an das BAPersBw. Darüber hinaus steht aus Gründen der Gleichbehandlung mit jedem anderen Arbeitgeber (Benachteiligungsverbot) die Gesetzeskonformität in Frage.Die Bundeswehr tritt, im Zuge der Agenda Attraktivität, als gleichberechtigter Arbeitgeber im öffentlichen Bereich auf und investiert jährlich ca. 30 Mio. Euro (2013) in die Nachwuchswerbung.Durch die Streichung des § 58c wird die Datenweitergabe unterbunden, der gleiche Wettbewerb um die Auszubildenden wiederhergestellt und das Recht jeder Minderjährigen und jedes Minderjährigen auf Selbstbestimmtheit respektiert.Das Recht auf Selbstbestimmtheit wird durch die jetzige Fassung des § 58c (Keine Datenweitergabe nur bei Widerspruch)nicht vollumfänglich umgesetzt.

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Novità

  • Pet 1-18-14-510-035121Soldatengesetz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass die Übermittlung personenbezogener Daten
    gemäß § 58c Soldatengesetz ersatzlos gestrichen wird.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 57 Mitzeichnungen und 25 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass durch das
    Wehrrechtsänderungsgesetz (WehrRÄndG)... avanti

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