Regione: Germania

Solidaritätszuschlag - Zweckgebundener Einsatz des Solidaritätszuschlages für die Unterstützung von Flüchtlingen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
44 Supporto 44 in Germania

La petizione è stata respinta

44 Supporto 44 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2015
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Mittel des Solidaritätszuschlags ab sofort und so lange wie notwendig, dabei ausnahmsweise zweckgebunden sowie in vollem Umfang für unmittelbare Nothilfe, Integration wie auch Bildungschancen von Asylbewerber/Innen bzw. Flüchtlingen in unserem Land einzusetzen.

Motivazioni:

Nach Art.106 Abs.1 Nr. 6 GG nimmt der Bund seit 1991 (mit Unterbrechung für die Jahre 1993 und 1994) Einnahmen in inzwischen angeblich mehr als 4-stelliger Milliardenhöhe aus dem sog. Solidaritätszuschlag ein. Bundesgesetzliche Grundlage dafür wurde mit dem Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG) 1995 geschaffen.Die Gründe für die Erhebung der Abgabe bestanden initial in der Beteiligung an den Kosten des Zweiten Golfkriegs; in der Folge wurden die Mittel eingesetzt für den sog. „Aufbau Ost“, später auch für Investitionen in andere strukturschwache Regionen der BRD. Diese Bedarfe treten angesichts globaler Krisen und regionaler Kriegsherde sowie angesichts weltweiter Flüchtlingsströme (mit laut UNHCR knapp 60-Millionen Flüchtlingen, von denen etwa die Hälfte Kinder sind) mittlerweile weit in den Hintergrund. Zugleich beschämen und verstören Nachrichten bzw. Bilder von unhaltbaren Zuständen in und um Asylbewerber-Einrichtungen in unserem Land, wie sie täglich durch die Medien gehen. Was dort zutage tritt, ist einer rechtsstaatlich verfassten, auf Einhaltung von Menschenrechten, Menschenwürde und soziale Mindeststandards fußenden Gesellschaft nicht würdig.Nach dem Zweiten Weltkrieg profitierte unser Land von großzügigen (wenn auch gewiss nicht durchwegs uneigennützigen) Hilfsmaßnahmen aus befreundetem Ausland. Inzwischen ist es nach Auffassung der Petentin an uns, etwas davon zurückzugeben. Zumal unser Land als eine der im weltweiten Vergleich wirtschaftlich stärksten Nationen über entsprechende Ressourcen verfügt.Im Angesicht von Ausländerhass sowie gefährlichen Übergriffen auf Menschen anderer Hautfarbe, Kultur bzw. Religion, in Anbetracht von brennenden Flüchtlingsunterkünften ebenso wie gewalttätigen Ausschreitungen davor muss von der Bundesregierung ein unmissverständliches Zeichen der Solidarität mit den Schutzsuchenden ausgehen. Die mit der Petition angeregte gesetzliche Neufassung des SolzG ist nach Überzeugung der Petentin nicht mehr als ein Gebot von Humanität und Zivilität. Sind doch die Menschen, welche in unserem Land Zuflucht suchen, zugleich auch unsere Schutzbefohlenen.

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Novità

  • Pet 2-18-08-6118-024521Solidaritätszuschlag

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, den Solidaritätszuschlag zweckgebunden für die

    Unterstützung der Flüchtlinge einzusetzen.

    Die Zweckbindung solle unter anderem darin bestehen, mit den Mitteln des

    Solidaritätszuschlages unmittelbare Nothilfe für Flüchtlinge zu leisten, deren

    Integration zu fördern sowie auch Bildungschancen von Asylbewerbern und

    Flüchtlingen zu sichern.

    Der Bund habe seit dem Jahr 1991 aus dem Solidaritätszuschlag Einnahmen... avanti

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