Sozialgerichtsbarkeit - Erstattung von Kosten im Rahmen von Güteverhandlungen vor dem Sozialgericht

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
28 Unterstützende 28 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

28 Unterstützende 28 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…, das Behinderte und Arme auch an Medititations-Güteverfahren der Sozialgerichte teilnehmen können.

Begründung

Die Sozialgerichte wollen für Güteverhandlungen keine Fahrkosten, Unkosten erstatten, somit sind mittellose und Behinderte von sozialrechtlichen Güteverfahren ausgeschlossen. Das verstösst gegen das rechtliche gehör, gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen die UN BRK!

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-11-8206-030249

    Sozialgerichtsbarkeit


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass durch die Sozialgerichte eine Kostenerstattung an
    Menschen mit Behinderungen und mittellose Personen für Fahrten und sonstige
    anfallende Kosten erfolgt, damit sie an Mediationsverfahren und an
    Güteverhandlungen teilnehmen können.
    Der Petent führt aus, dass es Menschen mit Behinderungen und mittellosen Personen
    nicht möglich sei, an einer Mediation und/oder Güteverhandlung teilzunehmen, da
    keine Kostenerstattung... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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