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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…, das Behinderte und Arme auch an Medititations-Güteverfahren der Sozialgerichte teilnehmen können.
Perustelut
Die Sozialgerichte wollen für Güteverhandlungen keine Fahrkosten, Unkosten erstatten, somit sind mittellose und Behinderte von sozialrechtlichen Güteverfahren ausgeschlossen. Das verstösst gegen das rechtliche gehör, gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen die UN BRK!
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Vetoomus alkoi:
26.02.2016
Vetoomus päättyy:
30.06.2016
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 11.9.2017Pet 3-18-11-8206-030249
Sozialgerichtsbarkeit
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass durch die Sozialgerichte eine Kostenerstattung an
Menschen mit Behinderungen und mittellose Personen für Fahrten und sonstige
anfallende Kosten erfolgt, damit sie an Mediationsverfahren und an
Güteverhandlungen teilnehmen können.
Der Petent führt aus, dass es Menschen mit Behinderungen und mittellosen Personen
nicht möglich sei, an einer Mediation und/oder Güteverhandlung teilzunehmen, da
keine Kostenerstattung... enemmän
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