68 Υπογραφές
Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die ungerechte Regelung im Bundesfreiwilligendienst: aufzuheben, wonach Sozialhilfeempfänger im Gegensatz zu Leistungsbezieher des Alg II von ihrem Taschengeld nur ein Drittel behalten dürfen.
Αιτιολόγηση
Diese ungerechte Regelung basiert auf einer Anweisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Anrechnung von Einkommen aus dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) auf Leistungennach dem 4. Kapitel SGB XII gemäß Rundschreiben 2014/2 des BMAS vom 13.02.2014im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung"Der erwerbsgeprägte Einkommensbegriff im SGB XII umfasst vor dem Hintergrund des nureingeschränkten Leistungsvermögens der Leistungsberechtigten auch das Taschengeldnach dem BFD. Deshalb greift in diesem Falle die allgemeine Freibetragsregelung in § 82Abs. 3 Satz 1 SGB XII, wonach 30% des Taschengeldes abgesetzt werden können. Gemäߧ 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XII kann in begründeten Fällen zwar auch ein anderer Betragabgesetzt werden. Verlangt wird hierfür eine Einzelprüfung. § 82 Abs. 3 Satz 4 SGB XIIfindet dagegen keine Anwendung. Die Schlechterstellung gegenüber Leistungsberechtigtennach dem SGB II ist vom Bundesgesetzgeber so hingenommen worden.Diese Entscheidung wird auch für den Personenkreis der Leistungsberechtigten nach dem 3. Kapitel übernommen."Dadurch wird das soziale Engagement tausender Sozailhilfeempfänger erheblich beeinträchtigt, die vor allem ihre schmale Rente noch mit einem Taschengeld aufstocken möchten.
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κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
27/10/2017
Η αναφορά τελειώνει:
14/12/2017
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 08.01.2020
Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.