396 allekirjoitukset
Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Auszahlung von privaten Renten nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.
Perustelut
Jemand, der privat vorsorgt und im Rentenalter nur die Grundsicherung bekommt, muss die privaten Renten momentan zum Großteil auf die Grundsicherung anrechnen. Das ist ungerecht und widerspricht dem Grundgedanken der privaten Vorsorge. Deshalb sollen private Renten, wie z.B. Riester- oder Rüruprente nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Die Menschen haben schließlich im Arbeitsleben auf das Geld verzichtet, um später eine bessere Rente zu bekommen, sie dürfen dafür nicht bestraft werden. Menschen, die nicht vorgesorgt haben, haben am Ende nahezu das Gleiche raus, das ist falsch, diese Ungerechtigkeit muss aufhören. Jemand der privat vorsorgt, muss im Rentenalter auch alles bekommen und nicht dafür Abzüge bei der Grundsicherung als Strafe.
Linkki vetoomukseen
Irrotettava lippis QR-koodilla
lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
05.01.2019
Vetoomus päättyy:
11.04.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 31.7.2020
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan