Περιοχή: Γερμανία

Sparförderung - Gesetzlicher Kündigungsanspruch für Basisrentenverträge (sog. "Rürup-Rente")

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

42 Υπογραφές

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2018
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Η αναφορά απευθύνεται σε: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für Basisrentenverträge (sog. "Rürup-Rente") ein gesetzlicher Anspruch auf Kündigung (bis zum Beginn der Auszahlungsphase) mit Übertragung des gebildeten Kapitals auf einen anderen Anbieter eingeführt wird. Der Wechsel soll unter einer transparenten und angemessenen Kostenregelung für bestehende und neu abgeschlossene Verträge ermöglicht werden.

Αιτιολόγηση

Im Gegensatz zu Altersvorsorgeverträgen (sog. "Riester"-Rente, siehe §1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG) sieht das Gesetz für Basisrentenverträge (sog. "Rürup-Rente, siehe § 2 AltZertG) keinen Anspruch auf Kündigung vor Beginn der Auszahlungsphase mit Übertragung des gebildeten Kapitals auf einen anderen Anbieter vor. Ein Versicherter ist somit in der Ansparphase (z. T. 30 bis 40 Jahre) an ein Versicherungsunternehmen gebunden und kann nur per Kündigung und Beitragsfreistellung bei gleichzeitigem Neuabschluss eines Vertrags bei einem anderen Anbieter einen teilweisen Wechsel vollziehen. Das gebildete Kapital verbleibt allerdings beim alten Anbieter.Zwar bieten einzelne Versicherungsunternehmen eine vertragliche Wechseloption an; der Großteil der Versicherungsunternehmen entzieht sich hier allerdings dem Wettbewerb zum Nachteil der Versicherten. Laut GdV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) gibt es knapp 2,1 Mio. Basisrentenverträge in Deutschland (Stand: 2016), so dass eine erhebliche Anzahl von Versicherten in Deutschland von dieser Einschränkung betroffen sind. Eine unterschiedliche Behandlung von Altersvorsorgeverträge und Basisrentenverträgen, die beide steuerlich gefördert werden, ist sachlich nicht nachvollziehbar. Die Petition strebt daher einen gesetzlichen Anspruch auf Kündigung an, welcher der Regelung für Altersvorsorgeverträge vergleichbar ist und einen Anbieterwechsel mit Übertragung des gebildeten Kapitals unter einer transparenten und angemessenen Kostenregelung ermöglicht. Von dieser Regelung sollen bestehende und neu abgeschlossene Basisrentenverträge gleichermaßen erfasst werden.

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Στοιχεία για το ψήφισμα

Η αναφορά ξεκίνησε: 30/01/2018
Η αναφορά τελειώνει: 13/03/2018
Περιοχή: Γερμανία
Κατηγορία:

Νέα

  • Pet 2-19-08-762-003291 Sparförderung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass für Basisrentenverträge die Möglichkeit der
    Kündigung (bis zu Beginn der Auszahlungsphase) und der Übertragung des
    gebildeten Kapitals auf einen anderen Anbieter gesetzlich normiert werden soll.

    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, im Gegensatz zu
    Altersvorsorgeverträgen (sogenannte Riester-Rente) sehe das
    Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) für Basisrentenverträge
    (sogenannte Rürup-Rente) keinen Anspruch auf Kündigung vor Beginn... παρακάτω

Συζήτηση

Die freie Wahl hat man nicht, wenn man über die Laufzeit hinweg nicht wechseln (wie bei der RiesterRente) darf. Man ist eher geknebbelt an einem Produkt, dass ggf. von seitens der Kosten oder der Anlage nicht mehr zeitgemäß ist!

Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.

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