Bürgerrechte

Sperrt die Stege auf!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Stefan Frey

110 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

110 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 30.06.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Landrat Stefan Frey

Die Gemeinde Herrsching und andere Gemeinden im Landkreis haben am 25.2. auf Anweisung des Landratsamtes Starnberg nach einem Beschluss der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) die öffentlichen Stege am Ammersee, Pilsensee, Wörthsee, Wesslinger See und Starnberger See absperren müssen. Ein Betreten hat nun eine Geldstrafe zur Folge. Wir fordern den Landrat auf, diesen Beschluss zurückzunehmen.

Begründung

Die Maßnahme erscheint willkürlich und hat keine belegbare Wirksamkeit für den Infektionsschutz. Zudem ist die Rechtsgrundlage fraglich. Im Gegensatz zu früheren Maßnahmen wie dem Alkoholverbot, wurde hierfür keine Allgemeinverfügung erlassen, sondern vom Hausrecht Gebrauch gemacht. Zumindest in Herrsching ist das Hausrecht am Steg anfechtbar, da sich die Stege bereits auf Landsberger Flur befinden und die Absperrung nicht VOR sondern AUF den Stegen errichtet wurden.
Auch im Bezug auf das Verhältnismäßkeitsprinzip erfüllt die Maßnahme keine erforderliche Grundbedingung. Beispiel Geeignetheit: Die Absperrung der Badestege führt nicht zu einer Reduktion des Infektionsgeschehens, sondern im Gegenteil durch Reduzierung der Sitzgelegenheiten zu einer Konzentration, da es Leute dazu zwingt, auf wenigen Bänken, Kaimauern und Wiesen ein Sonnenbad zu genießen. Nach Monaten der Disziplin besteht die Gefahr, dass die Bevölkerung diese Maßnahme, die bereits im Frühjahr 2020 kurzzeitig in Kraft gesetzt wurde als Provokation versteht und mit zunehmender Skepsis und Renitenz reagiert. Die meisten Absperrungen wurden bereits wenige Tage nach Errichtung beschädigt und beschmiert. Auch wenn wir Vandalismus nicht gut heißen, zeigt diese Reaktion, wozu willkürliche Maßnahmen in Verbindung mit schlechter Kommunikation führen können.
Zu guter Letzt muss man in Pandemiezeiten auch die Bayerische Verfassung achten. Der sog. "Schwammerlparagraph" (Art. 141 Abs. 3) verpflichtet die Verwaltung zu folgendem: [...] Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 26.02.2021
Petition endet: 30.06.2021
Region: Landkreis Starnberg
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Heute wurde die Petition offiziell eingereicht.

  • Liebe Unterstützer:Innen meiner Petition

    Die gute Nachricht zuerst. Landrat Frey hat diese Woche endlich eingelenkt und auch die anhaltend niedrige Inzidenz zum Anlass genommen, die Stege wieder zu öffnen. Die SZ hat gestern darüber berichtet: www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/starnberger-see-ammersee-stege-oeffnung-1.5291321

    Parallel zu meiner Petition hatte der Starnberger RA Hans-Peter Tauche für eine Mandantin geklagt, die einen der Badestege auch im Winter regelmäßig zum Eisschwimmen nutzt. Die Klage wurde vom Verwaltungsgericht München abgewiesen. Auch die Geschichte von Andreas Brückel hat viele Menschen die Augen geöffnet, wie schnell und tief eine solche pauschale Anordnung in das Leben und die Gesundheit vieler Menschen... weiter

Noch kein PRO Argument.

Wenn diese Pauschalaussage über "die Leute" stimmt, würde es schon in der täglichen Schlange beim Bäcker zur Eskalation kommen. Eigenverantwortlich handeln heißt, dass ich Menschenansammlungen vermeide und den Steg halt nicht betrete, wenn schon eine kritische Anzahl an Leuten darauf sitzt. Zudem gibt es bis heute keine Studie, die belegt, dass das Infektionsgeschehen im Freien bedenklich ist. Wir hätten die 2. Welle sonst viel früher bekommen müssen, als sich 100.000 Demonstranten ohne MNS auf öffentlichen Plätzen zusammengestellt haben.

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