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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge die Einführung eines Kulturprinzips im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz beschließen, das die Bemühungen um Integration, den Spracherwerb sowie die Verwurzelung von Menschen mit Migrationshintergrund in der Gesellschaft der BRD anerkennt und wertschätzt.Kinder ausländischer Eltern sollten spätestens vom Tag der Einschulung an die Deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn sie in Deutschland geboren wurden oder eine Bleibeperspektive besteht
Perustelut
Der Petent betrachtet die gegenwärtigen Regelungen im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz als unzureichend. Ziel sollte es sein, dass Heranwachsende, die in Deutschland Wurzeln geschlagen haben und hier ihre Identität entwickelt haben, nicht, wie es bisher leider immer wieder in vielen Fällen geschieht, und nach Ansicht des Petenten eine Missachtung des Grundgesetz-Artikels 3 Abs. 3 Satz 1, Benachteiligungsverbot, darstellt, mit ihren Eltern abgeschoben werden.Mit der Einführung eines Kulturprinzips im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz würde den positiven Aspekten von Integration und Bildungswegen im deutschen Schul- und Ausbildungssystem Rechnung getragen, und die Früchte gelungener Integration und Teilhabe an Wissen, Kultur und Bildung nicht durch Abschiebungen junger Menschen, die Brücken bauen zwischen den Herkunftskulturen ihrer Eltern und Deutschlands ökonomischen und politischen Interessen, zunichte gemacht.Das hieße konkret, dass1. Kinder von Eltern mit ausländischem Pass bzw. ausländischer Herkunft, die in Deutschland geboren wurden, spätestens vom Tag der Einschulung an die Deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Sie kann unter dem Vorbehalt der Integrationsbereitschaft, Teilhabe an Bildungsangeboten sowie der Respektierung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und Achtung des demokratischen Rechtsstaats verliehen werden, und, wenn keine Gründe dagegen sprechen, würde der Vorbehalt mit Vollendung des 18. Lebensjahres aufgehoben.2. Kinder von Eltern mit ausländischem Pass bzw. ausländischer Herkunft, die nicht in Deutschland geboren wurden, mit Beendigung der Grundschulzeit und dem Wechsel in weiterführende Schulen die deutsche Staatsangehörigkeit unter Vorbehalt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten.Da das gegenwärtige deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) sowohl aus Elementen bzw. Bausteinen des Abstammungsprinzips als auch des Territorial- bzw. Geburtsortsprinzips besteht, wäre nach Ansicht des Petenten ein Kulturprinzip eine sinnvolle Ergänzung.
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Vetoomus alkoi:
28.08.2017
Vetoomus päättyy:
16.10.2017
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 9.1.2019Pet 1-18-06-102-045690 Staatsangehörigkeit
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, ein Kulturprinzip im deutschen
Staatsangehörigkeitsgesetz einzuführen und Kindern ausländischer Eltern spätestens
vom Tag der Einschulung an die deutsche Staatsangehörigkeit zu gewähren, wenn sie
in Deutschland geboren wurden oder eine Bleibeperspektive besteht.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
gegenwärtigen Regelungen im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
unzureichend seien. Da das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht sowohl auf
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