Region: Germany

Staatshaftung - Einheitliche Festlegung des Staatshaftungsrechts in einem Staatshaftungsgesetz

Petitioner
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
68 supporters 68 in Germany

Collection finished

68 supporters 68 in Germany

Collection finished

  1. Launched 2019
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialog with recipient
  5. Decision

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

forwarding

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Staatshaftungsrecht in einem Staatshaftungsgesetz einheitlich festzulegen. Schon seit Jahrzehnten ist es ein dringendes Desiderat, dieses von Richterrecht geprägte unübersichtliche Rechtsgebiet in einem einheitlichen Gesetz zu kodifizieren und somit Klarheit zu schaffen.

Reason

Eine systematische Kodifizierung des bislang zersplitterten Staatshaftungsrechts, welches sich aus den verschiedensten Gesetzen (Allgemeinen Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 bzgl des Aufopferungs­anspruchs, Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB bzgl. Amtshaftung; vgl. Lege, JA 2016, 81, (82)) und zu großem Teil Richterrecht (Rspr. von BVerwG und BGH bzgl.Folgenbeseitigungsanspruch, sog. enteignungsgleicher und enteignender Eingriff bis zu den Korrekturen an dieser Rechtsprechung durch das BVerfG im Jahr 1981 in der Nassauskiesungsentscheidung, auf europarechtlicher Ebene spielt zudem die Rspr. des EuGH eine Rolle; vgl. Lege, JA 2016, 81, (82)) als Gewohnheitsrecht ohne gesetzliche Grundlage zusammensetzt, ist ein Dauerthema des öffentlichen Rechts.So konstatiert Lege in JA 2016, 81: "Was die Rechtsgrundlagen des Staathaftungsrechts angeht, so ist misslich, dass es kein einheitliches Gesetz gibt." Bis heute ist diese einheitliche gesetzliche Regelung unerreicht. Bereits der Deutsche Juristentag 1968 hatte sich dezidiert für eine gesetzliche Regelung des Staatshaftungsrechts ausgesprochen (vgl. Verhandlungen des 47. Deutschen Juristentages 1969 II, S. L 145). Daraufhin kam es erstmals zur Einsetzung einer Kommission und schließlich auch zur Erarbeitung eines Staatshaftungsgesetzes (StHG). Das StHG trat Anfang 1982 unter der sozialliberalen Koalition in Kraft. Mit Urteil des BVerfG vom 19.10.1982, Az.: 2 BvF 1/81 (BVerfGE 61, 149) wurde das StHG für nichtig erklärt, da der Bund damals keine ausdrückliche Gesetzgebungskompetenz für das Staatshaftungsrecht hatte, sodass gemäß Art. 30, 70 GG der Grundsatz der Ländergesetzgebungskompetenz Vorrang genoss.Durch Gesetz vom 27.10.1994 (BGBl. I S. 3146) wurde in Art. 74 I Nr. 25 GG die konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Staatshaftungsrecht geschaffen. Seitdem wurde die Schaffung eines Staatshaftungsgesetzes jedoch nicht mehr ernsthaft betrieben. Zwar hieß es in den Koalitionsverträgen "Wachstum. Bildung. Zusammenhalt." zwischen CDU/CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode auf Seite 112: "Wir wollen das Staatshaftungsrecht kodifizieren und gerecht ausgestalten." und in jenem zwischen CDU/CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode „Deutschlands Zukunft gestalten“ auf Seite 107: "Damit die Bürger einfacher Ersatz für die Schäden erhalten, die sie durch fehlerhaftes Verhalten staatlicher Stellen erlitten haben, fassen wir das zersplitterte Staatshaftungsrecht zusammen.", allerdings blieben diese Ansinnen eine leere Hülle. (vgl. zu der Problematik Sauer, JuS 2012, 695 (698))Im Interesse des Prinzips des Vorrangs des Gesetzes aus Art. 20 III GG muss der Gesetzgeber nun durch Schaffung eines Staatshaftungsgesetzes für Rechtssicherheit sorgen und somit anstelle von gesetzlich nicht fundiertem Gewohnheitsrecht Klarheit schaffen.

Link to the petition

Image with QR code

Tear-off slip with QR code

download (PDF)

Not yet a PRO argument.

No CONTRA argument yet.

Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.

Donate now