Région: Allemagne
Santé

Stahlkatheter - nicht abkoppelbar - für die Insulinpumpentherapie

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Hersteller von Stahlkatheter
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  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Wir fordern von den Produzenten von Insulinpumpen und deren Zubehör den Erhalt der Stahlkatheter in Deutschland für eine sichere Insulinpumpentherapie. Die Katheter sollen 1. nicht abkoppelbar sein 2. einen Luerlook-Anschluss haben 3. mit einer Länge von 6 bis 14 mm abknickbar sein und OHNE, dass das Material dabei bricht 4. eine Schlauchlänge von 50, 80, 100 cm haben 5. mit festen (Kunststoff-)Flügeln / Kleberondelle ausgestattet sein

Raison

Eine sichere Dosierung des für Typ 1-Diabetiker lebensnotwendigen Insulins mit einer häufigen täglichen Anpassung setzt eine möglichst störungsfreie aubkutane Injektion des Insulins voraus. Diese Insulinzufuhr erfolgt bei der Insulinpumpentherapie über einen subkutan liegenden Katheter. Ist dieser Katheter aus Stahl wird weniger Narbengewebe gebildet und es kommt seltener zu technischen Störungen im Vergleich zum Teflonkatheter, der subkutan leicht und unbemerkt abknickt, möglicherweise Materialreste und vermehrt Narbengewebe hinterläßt. Bei Stahlkathetern, die abkoppelbar sind, kommt es oft zu (entzünglichen) Druckstellen der Kopplungsstelle und zu Verstopfungen. Beides führt zu einer unberechenbaren Insulinzufuhr und damit zur Minderung der Lebensqualität und Leistungsfähigkeit.

Merci pour votre soutien

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Actualités

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    Sie haben unsere Petition zum Erhalt nicht-abkoppelbarer Stahlkatheter mit Ihrer Zeichnung unterstützt. Dafür vielen Dank!
    Insgesamt haben 958 Menschen unser Anliegen unterstützt. Wir haben die Forderung zusammen mit dem Ergebnis der Unterschriftenaktion an die Katheterhersteller und -Verkäufer geschickt. Die Antworten werden im INSULINER zu lesen sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    Anneliese Kuhn-Prinz

Pas encore un argument PRO.

Der Thread hier kollidiert mit dem Heilmittelwerbegesetz, da von unkontrollierten Personen Effizienzbetrachtungen hervorgebracht werden. Das Einlurken von Meinungen ist möglich.

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