Statistik - Jährliche Statistik zu Obdachlosenzahlen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

383 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

383 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...das die Bundesrepubilk Deutschland selbst eine jährige Statistik führt, aus der die aktuellen Obdachlosenzahlen eindeutig hervorgehen. Schätzungen von entsprechenden Organisationen erfassen das Leid nur unzureichend.

Begründung

Der Staat hat diesen Menschen, unabhängig der Gründe die zur Obdachlosigkeit führen, Hilfe anzubieten. Hierzu bedarf es grundsätzlich einer Erfassung des Problems in quantitativer Hinsicht. Es wäre anzustreben, dass jeder Kreis und Kommune in einer Obdachlosenstatistik geführt wird und sich hieraus weitergehende Fragen und Problemlösungen ableiten. Obdachlosigkeit ist ein regionales Problem und daher auch entsprechend anzugehen. Die jetzigen Statistiken reichen nicht aus, um die hohe Dunkelziffer (Schätzung) ausreichend zu erfassen und somit dem Problem der Obdachlosigkeit, welches ein gesellschaftlich-finanzielles Problem ist, entgegenzutreten. Der Petent vermutet gar, dass eine solche Statistik des Bundes und der Länder nicht gewollt ist um dem "Kind keinen Namen geben zu müssen" und sich somit aus der Verantwortung zu nehmen. Die Probleme zu Obdachlosenbetreuung werden hierdurch nicht gelöst und sind auch nicht Bestandteil der Petition, können aber anhand einer solchen Statistik zu einer entsprechenden Klassifizierung und Effizienssteigerung bei der Problembewältigung sein.

Petition teilen

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.07.2011
Sammlung endet: 09.09.2011
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Ingo TekaatSozialrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Eingabe wird angeregt, dass die Bundesrepublik Deutschland eine jährliche
    Statistik führt, aus der die aktuellen Obdachlosenzahlen eindeutig hervorgehen.
    Der Petent führt aus, dass der Staat Obdachlosen helfen solle und dafür statistische
    Grundlagen notwendig seien. Daher sollten Kommunen, Kreise, Länder und der
    Bund entsprechende Statistiken führen. Dies helfe zwar nicht dem Problem ab, helfe
    aber bei der Problembewältigung. Der Petent vermutet, dass eine derartige Statistik
    bisher nicht geführt werde aus der Absicht, dass dann „das Kind keinen Namen
    habe“ und die Verantwortung dafür abgelehnt werden könne.
    Zu dieser als öffentliche Petition eingereichten Petition sind 129 Diskussionsbeiträge
    und 383 Mitzeichnungen eingegangen. Von vielen Mitdiskutierenden wurde die
    Möglichkeit, eine derartige Statistik zu erheben, angezweifelt, aber auch deren Sinn
    und Zweck in Frage gestellt. Die Diskussion verlagerte sich teilweise stark auf das
    Thema der Obdachlosigkeit an sich, deren Hintergründe und die Möglichkeiten oder
    auch Unmöglichkeit der Abhilfe.
    Der Petitionsausschuss hat zu der Petition im Rahmen der parlamentarischen
    Prüfung jeweils eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
    und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingeholt. Unter
    Berücksichtigung der Stellungnahmen sieht das Ergebnis der parlamentarischen
    Prüfung folgendermaßen aus:
    Der Petitionsausschuss kann das Anliegen nicht unterstützen, und dies vor
    folgendem Hintergrund:

    Die Erfassung aller Obdachlosen in der Bundesrepublik Deutschland ist nicht
    möglich, da allenfalls Zahlen zu erhalten sind für Personen, die aufgrund von
    ordnungsbehördlichen Verfügungen in Einrichtungen für Obdachlose eingewiesen
    oder als von Obdachlosigkeit Bedrohte erkannt wurden. Daneben gibt es aber auch
    andere Umstände der Obdachlosigkeit – wie Nichtsesshaftigkeit oder Leben bei
    Verwandten in unzumutbaren Wohnverhältnissen –, die nicht zuverlässig erfassbar
    sind. Hier könnte man sich nur auf Aussagen von Betroffenen stützen, deren
    Mitwirken bei einer derartigen Statistik jedoch nicht garantiert wäre.
    Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass nach der jährlichen
    Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. die Zahl der
    Wohnungslosen in Deutschland in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen
    ist. Gleichwohl ist die statistische Erhebung der Obdachlosenzahlen seit Jahren
    immer wieder Thema von politischen Diskussionen und Forderungen gewesen. Vor
    kurzem ist im Deutschen Bundestag der Antrag der Fraktion DIE LINKE.
    „Wohnungslosigkeit in Deutschland – Einführung einer Bundesstatistik“ (Bundestags-
    Drucksache 17/2434 vom 7. Juli 2010) im Plenum diskutiert, aber letztendlich
    mehrheitlich abgelehnt worden (62. Sitzung vom 30. September 2011).
    Sofern der Petent vermutet, dass eine Statistik der Obdachlosen auch ein politisches
    Thema benennen und verdeutlichen könne, für das Bund und Länder nicht in
    ausreichendem Maße die Verantwortung übernähmen, so widerspricht der
    Petitionsausschuss dem. Zur Integration von wohnungslosen Bürgerinnen und
    Bürgern werden vielmehr wohnungs- und sozialpolitische Anstrengungen
    gemeinsam von Bund und Ländern unternommen. Da offenbar die gesellschaftliche
    Teilhabemöglichkeiten wohnungsloser Menschen besonders beeinträchtigt sind,
    wenn weitere Probleme hinzukommen und sich überlagern (Langzeitarbeitslosigkeit,
    Suchtmittelabhängigkeit, gesundheitliche Einschränkungen, etc.), gibt es ein
    differenziertes und vernetztes Hilfsangebot, nämlich bedarfsgerechte konkrete Hilfen
    vor Ort, ebenso wie ein breit gestreutes professionelles Hilfesystem. Gute Erfolge für
    den Zugang zu regulären Mietverhältnissen werden erfahrungsgemäß dann erzielt,
    wenn Kommunen, Arbeitsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
    (SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende), Wohnungsunternehmen und freie
    Träger ihre Arbeit vernetzen und gemeinsam für Wohnungslose tätig werden.
    Nach Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. sind
    etwa zwei Drittel der Wohnungslosen erwerbsfähig. Sie haben deshalb seit der
    Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Zugang zu diesem

    Sozialleistungssystem. Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden
    die tatsächlich anfallenden, angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
    eine Erstausstattung, auch Mietkaution und gegebenenfalls Umzugskosten, erbracht.
    Welche Kosten für Unterkunft und Heizung als angemessen angesehen werden,
    entscheidet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles. Bei drohender
    Wohnungslosigkeit besteht zudem die Möglichkeit, dass der zuständige Träger der
    Grundsicherung die Kosten für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter zahlt
    oder ausnahmsweise sogar Schulden des Hilfebedürftigen begleicht.
    Entsprechendes gilt mit geringen Abweichungen für den Personenkreis der Bezieher
    von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
    (SGB XII – Sozialhilfe), die nicht erwerbsfähig sind und deshalb keinen Anspruch auf
    Leistungen nach dem SGB II haben.
    Der Petitionsausschuss kann das Anliegen vor diesem Hintergrund nicht befürworten
    und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht
    entsprochen werden konnte.
    Der von der Fraktion DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
    Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Arbeit und
    Soziales - zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
    Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

    Begründung (PDF)

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern