Reģions: Vācija
Ģimene

Statistische Erfassung von Fehlgeburten

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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  1. Sākās augusts 2023
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  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

Wir fordern: Fehlgeburten müssen umfassend und vollständig erfasst werden! Aktuell erfasst das statistische Bundesamt sehr präzise die Zahl an Schwangerschaftsabbrüchen. Inhaber von Arztpraxen sowie Leiter von Kliniken sind gemäß §18 Abs. 1 des Schwangerschaftskonflikt-Gesetzes verpflichtet Schwangerschaftsabbrüche auf dem Erhebungsvordruck des statistischen Bundesamtes zu erfassen.  

Ebenso erfasst werden Totgeburten sowie verstorbene Kinder, die unter das Personenstandsgesetz fallen.

Wir wissen aber: Die tatsächliche Zahl ist wesentlich höher, denn es besteht keine Meldepflicht für Fehlgeburten, und damit auch keine statistische Erfassung. Fachleute sind sich uneinig darüber, wie viele Frauen betroffen sind, die Angaben variieren hier sehr stark. Ist es jede 3. Schwangerschaft, jede 6. oder jede 10.? Könnten es 300.000 Schwangerschaften pro Jahr sein oder sind es doch 700.000 Schwangerschaften, die ohne ein lebendes Kind enden?  

Die Methode zur Erfassung sollte von einer Expertenkommission erarbeitet werden.

Pamatojums

Frauen bzw. Paare, deren Kind durch eine Fehlgeburt verstirbt, fühlen sich nicht wahrgenommen – ihr Kind existiert in der Statistik nicht. Fehlgeburten werden klein geredet – dabei sind viel mehr Familien betroffen, als öffentlich wahrgenommen wird. Diese Familien dürfen nicht mehr "durchs Raster" fallen! Auch für eine gute Strukturierung & Finanzierung von Hilfsangeboten, sowie in Bezug auf Krankheitsbilder und abgeleitete Präventionsmaßnahmen ist das Wissen über die Größe der Zielgruppe wichtig.  

Deswegen fordern wir: Fehlgeburten müssen umfassend und vollständig erfasst werden!

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Debates

Menschen sollten lernen, eine eigene Meinung zu allem zu haben - statt blind den heutzutagen fraglichen Gesetzen zu folgen

Selbstbestimmung nach Fehlgeburt ist essentiell. Statistiken können individuelle Privatsphäre und Trauma verletzen. Persönliche Bedürfnisse überwiegen Datenerhebung. Schutz vor Stigmatisierung ist wichtig. Betroffene verdienen Unterstützung und Wahlrecht.

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