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Steuerliche Absetzbarkeit von Kindesbetreuung - Ende der Diskriminierung von nicht Staatlich geförde

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Meine Familie und ich leben im Grenzgebiet zur Schweiz. Da sowohl ich als auch meine Frau für die Berufstätigkeit auf die Betreuung unserer Kinder angewiesen sind, es auf der Deutschen Seite aber keine Entsprechenden Einrichtungen gibt, die unsere beiden Kinder für den nötigen Zeitraum aufnehmen können, sind wir gezwungen auf Schweizer Einrichtungen auszuweichen, um überhaupt arbeiten und Steuern zahlen zu können. Anders als in Deutschland (1.000-2.000 Euro) liegen die Kosten in der Schweiz pro Kind bei ca. 17.000 Euro, von denen zur Zeit 6.000 zu 2/3 anerkannt werden. Bei der Festlegung des Anerkennungsrahmens konnte von einer Staatlichen Förderung der Kindesbetreuungseinrichtungen ausgegangen werden, was zu wesentlich geringeren Kosten bei Deutschen Einrichtungen führt. Daraus folgt eine Diskriminierung Deutscher Steuerzahler, die ausländische Einrichtungen nutzen. In unserem Fall mit einer erhöhten Eigenbeteiligung von 26.000 Euro im Jahr verglichen mit den 2x 2000, die der Staat vorgesehen hat.

Selgitus

Eine regionale Ungleichbehandlung von Steuerzahlern ist unzulässig. Entweder muss dafür gesorgt werden, dass genügend geförderte und adequate Kinderbetreuungsplätze bereitgestellt werden, wie ab 2013 Gesetz, oder zumindest, dass Eltern, die auf andere Einrichtungen ausweichen, die Mehrkosten nicht zum grössten Teil selbst tragen müssen.

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